Kombinationsleistungen
Eine sinnvolle Pflegevariante ist die arbeitsteilige Pflege durch Angehörige ...
... oder andere Pflegepersonen und zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Entscheidung, wie die häusliche Pflege letztlich organisiert wird trifft der Pflegebedürftige.
Werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert, können nicht die Höchstbeträge für beide Leistungen ausgeschöpft werden. Vielmehr wird der prozentuale Anteil, der bei der Pflegesachleistung (gemessen am Höchstbetrag) bereits verbraucht ist, beim Pflegegeld angerechnet. Dabei sollte beachtet werden, dass das anteilige Pflegegeld erst im Nachhinein ausgerechnet und -gezahlt werden kann. Nämlich erst dann, wenn die Rechnung des ambulanten Pflegedienstes vorliegt. Dies ist in der Regel erst einige Tage oder sogar Wochen nach Ende des Monats der Fall.
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nimmt die Pflegesachleistung in Höhe von 190,25 Euro in Anspruch, das sind 25,00 % des Höchstbetrages von 761,00 Euro. Pflegegeld zahlt Ihre BKK VDN somit in Höhe von 75,00 % (= 249,00 Euro).
Nutzen Sie hier den Pflegegeldrechner.
Stand: 01.01.2024