Die finanzielle Absicherung im Fall Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist wichtiger Bestandteil einer Krankenversicherung.
Zunächst zahlt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in der Regel für sechs Wochen weiter. Bei arbeitslosen Menschen übernimmt dies für den gleichen Zeitraum die Agentur für Arbeit. Danach erhalten Sie von uns das Krankengeld, um Ihren Verdienstausfall weitestgehend zu ersetzen.
Das Krankengeld orientiert sich an Ihrem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstunden und Entgeltumwandlungen) können die Höhe beeinflussen.
Sie erhalten 70 % des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze (kalendertäglich 166,25 Euro, davon 70 % = 116,38 Euro), höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgeltes. Die Höhe des Krankengeldes bei Arbeitslosen entspricht der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.
Während des Krankengeldbezuges zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung. Von den Beiträgen zur Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung übernimmt die BKK VDN die Hälfte. Eine Besonderheit gilt für kinderlose Krankengeldbezieher: Hier ist der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,60 % allein zu tragen.
Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Sofern die Arbeitsunfähigkeit wegen der selben Krankheit besteht, haben Sie Anspruch auf Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wichtig zu wissen:
Seit dem 01.01.2022 sollte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse übermittelt werden. Jedoch ist die technische Umsetzung noch nicht in allen Arztpraxen erfolgt.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer dann an uns weiterleiten, wenn Sie eine Ausfertigung für die Krankenkasse erhalten. Beachten Sie dabei, dass uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 7 Tagen vorliegen muss. Abgeben können Sie diese persönlich (gerne auch den Briefkasten rechts von der Tür nutzen), per Post,
per MAIL oder per FAX 02304 9826-500.
Stand: 01.01.2023