Die Pflegeversicherung gewährt bei Pflegegrad 1 folgende Leistungen:
- Pflegeberatung,
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit,
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen,
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl etc. (bitte reichen Sie eine Verordnung des Arztes ein),
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc. erhalten Sie bis zu 40 Euro monatlich z. B. in Ihrer Apotheke,
- finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds,
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Zudem gewährt die Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag von 125,00 Euro monatlich. Dieser kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste,
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote.
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, gewährt die Pflegeversicherung den Zuschuss in Höhe von 125,00 Euro monatlich.
Stand: 01.01.2024