Schriftgröße anpassenSchriftgröße
STRG+ STRG-

Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen ...

... von 214 Euro Wohngruppenzuschlag pro Monat. Der Wohngruppenzuschlag ist eine Geldleistung und zweckgebunden. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • In der ambulant betreuten Wohngruppe leben regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige.
  • In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft tätig, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
  • Die Pflegebedürftigen beziehen ambulante Sachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen.

Der Bezug von Leistungen für vollstationäre Pflege oder Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen schließt die ambulante Betreuung aus.

Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen sowie Antragsunterlagen erhalten Sie bei uns.

<< zurück

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns:
phone 02304 9826 - 0
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
expand_less
Mitglied werden
Online Geschäftsstelle
call
f