... mindestens zwölf Monate versichert waren, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pflegeversicherung (unabhängig vom Krankenversicherungsschutz) freiwillig weiter zu versichern.
Der formlose Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherung erfolgen. Die Fortsetzung der Pflegeversicherung als freiwillige Weiterversicherung dient in erster Linie dem Erwerb von Vorversicherungszeiten für Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse im Falle der Pflegebedürftigkeit. Dies gilt sowohl für ausgeschiedene Mitglieder als auch für Familienversicherte.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich über die freiwillige Weiterversicherung eine entsprechende Anwartschaft in der Pflegeversicherung zu sichern. Stellen Sie den formlosen Antrag innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden aus der Pfegeversicherung.