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Wiedereingliederung

Nach einer längeren Krankheit haben Sie mit einer (stufenweisen) Wiedereingliederung die Möglichkeit, langsam und schrittweise in das Arbeitsleben zurückzukehren.

Diese Maßnahme ist freiwillig, setzt aber voraus, dass Ihr behandelnder Arzt und Ihr Arbeitgeber zustimmen.

Zunächst arbeiten Sie wenige Stunden pro Woche und üben möglicherweise leichtere Tätigkeiten aus als zuvor. Im Laufe der Zeit wird beides gesteigert, bis Sie Ihre Berufstätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen können.

Während der Wiedereingliederung benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie dauert zwischen sechs Wochen und maximal sechs Monaten. In dieser Zeit steht Ihnen weiterhin Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld zu.


Stand: 01.01.2024

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