Akupunktur

Bei Rücken- oder Knieproblemen kannst du Akupunkturbehandlungen über deine Versichertenkarte abrechnen lassen.

Dies gilt, wenn seit mindestens sechs Monaten

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose bestehen.

Akupunkturleistungen können bis zu zehnmal, mit besonderer Begründung bis zu 15 Mal im Jahr erbracht werden. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Behandlung je Indikation erfolgen.

Bitte beachte:
Um eine Akupunkturbehandlung vornehmen zu dürfen, muss dem Arzt eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.

Stand: 01.01.2025