Dein Arzt wählt für dich aus Tausenden von verordnungsfähigen Medikamenten das richtige aus. Wir übernehmen für dich die Kosten der vom Arzt verordneten apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimittel.
Unser Extra: Die Kosten für deinen apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, und zwar 100 %, max. 100 Euro je Kalenderjahr. Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein.
Arzneimittel auf Rezept
Kosten für rezeptpflichtige Medikamente, die von einem Vertragsarzt auf Kassenrezept verordnet werden und in Deutschland zugelassen sind, werden von uns übernommen. Zuzahlungen und eventuelle Mehrkosten sind hiervon ausgenommen.
Dabei ist wichtig, dass
- der Arzt eine Kassenzulassung hat und somit ein Vertragsarzt ist.
- du das Medikament ohne das ärztliche Rezept nicht erhalten würdest.
- das Medikament nicht zu den ausgeschlossenen oder eingeschränkt verordnungsfähigen Arzneimitteln gehört.
Im Zuge der Digitalisierung werden Rezepte elektronisch ausgestellt. Alternativ druckt dir die Praxis den Rezeptcode aber auch noch aus.
Grundsätzlich hast du drei verschiedene Möglichkeiten, dein E-Rezept einzulösen.
- mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
- mit der E-Rezept-App
Die E-Rezept-App der gematik ist kostenlos im App-Store erhältlich. Um sie zu nutzen, benötigst du deine eGK inlusive PIN und ein Smartphone. Beides muss NFC-fähig sein. Du kannst deinen Rezeptcode dann einfach in der App aufrufen und in der Apotheke oder online einlösen.
- mit dem Papierausdruck
Diesen Ausdruck kannst du wie gewohnt einlösen.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Gematik
gesund.bund.de
Homöopathische Arzneimittel (E-Rezept)
Grüne Rezepte (Privatrezepte) werden inzwischen auch über das E-Rezept abgegeben. Wir akzeptieren daher auch Belege / Quittungen ohne Rezept-Ausdruck. Aus der Quittung / dem Beleg muss aber der Name des Versicherten, das Arzneimittel sowie der Hinweis „Rezept“ hervorgehen.
Ausgeschlossene Arzneimittel
… sind Medikamente, die in erster Linie die Lebensqualität verbessern sollen, z. B. Mittel zur Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduktion.
Eingeschränkt verordnungsfähige Arzneimittel
Bestimmte Arzneimittel dürfen nur eingeschränkt verordnet werden. Dazu gehören Medikamente für eine Bagatellerkrankung (Erkältung) oder die sog. unwirtschaftlichen Arzneimittel. Diese haben z. B. keinen therapeutischen Nutzen oder enthalten zum Teil eine Vielzahl von Bestandteilen, die nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden können.
Rezeptfreie Arzneimittel
In der Regel sind diese Medikamente selbst zu zahlen, auch wenn sie der Arzt verordnet hat. Hierzu gehören z. B. Medikamente gegen eine Erkältung oder Abführmittel.
Die BKK VDN zahlt dir auch ärztlich verordneten, rezeptfreien und apothekenpflichtigen Medikamente, wenn das Medikament
- für Kinder unter zwölf Jahren benötigt wird.
- für Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen bestimmt ist.
- bei schweren Erkrankungen zum Therapiestandard der jeweiligen Therapieeinrichtung gehört.
Es gibt weitere Ausnahmen, unter denen wir die Kosten für bestimmte Medikamente übernehmen. Regelmäßig veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) eine Liste dieser Ausnahmen.
Wer bezahlt was
Welches Medikament die BKK VDN bezahlt, richtet sich u. a. danach, ob es für das Medikament einen Festbetrag gibt. Dabei handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag, bis zu dem wir die Kosten übernehmen dürfen. Gibt es keinen Festbetrag, übernehmen wir die vollen Kosten abzüglich der Zuzahlung.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Apothekenabgabepreises. Du zahlst ab dem 18. Lebensjahr zwischen fünf und zehn Euro, aber nie mehr als das Medikament selbst kostet.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Medikamente von der Zuzahlung befreit, und zwar dann, wenn der Preis mindestens 30 Prozent niedriger als der gesetzlich festgelegte Festbetrag ist. Meistens handelt es sich dabei um lang bewährte Arzneimittel mit patentfreien Wirkstoffen.
Weitere Informationen über zuzahlungsfreie Arzneimittel.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gesetzlichen Krankenkassen für Generika Rabattverträge abschließen. Das ist u. a. ein Grund, warum du in der Apotheke Produkte mit denselben Wirkstoffen, aber von anderen Herstellern erhältst.
Entnehme hier die zuzahlungsbefreiten Arzneimittel der BKK VDN aufgrund von Rabattverträgen.
Kostenerstattung für Arzneimittel
Bei Rabatt- oder Importarzneimitteln kannst du abweichend von der Austauschverpflichtung der Apotheke ein Präparat deiner Wahl erhalten. Dabei musst du zunächst selbst die Kosten (Apothekenverkaufspreis) tragen. Im Anschluss kannst du die Kosten von uns zurückverlangen, die der Krankenkasse bei Erbringung der Sachleistung entstanden wären. Die BKK VDN muss dabei pauschalisierte Abschläge in Abzug bringen. Achtung: Es können dadurch erhebliche Mehrkosten für dich entstehen.
Beispiel (in Euro):
Apothekenverkaufspreis | 50,00 |
Entgangene Rabatte | -13,75 |
Entgangener Pauschalpreis | -5,00 |
Zuzahlung | -5,00 |
Verwaltungsausgaben | -1,31 |
Erstattungsbetrag | 24,94 |
In diesen Fällen bist du von der Zuzahlung befreit:
bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung, wenn Kinder und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr ein Rezept erhalten, bei Blut- und Harnteststreifen, wenn du die Belastungsgrenze von 1 % (bei vom Arzt mit Muster 55 nachgewiesener chronischer Erkrankung) bzw. 2 % überschreitest.
Unser Tipp: Verwahre die Belege über geleistete Zuzahlungen und reiche sie zur Erstattung bei uns ein. Viele Apotheken führen sog. Zuzahlungslisten. Sofern du immer dieselbe Apotheke wählst, nutze diesen Service.
Arzneimittelberatung
Wir beraten dich auch über die aktuellen Daten aller Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Waren, die in Deutschland zugelassen sind. Dieses umfassen z. B. Apothekeneinkaufs- und -verkaufspreise, Packungsgröße, Pharmazentralnummer, Abgabe- und Zulassungsbestimmungen, Wirkungsweisen sowie Neben- und Wechselwirkungen. Die Liste enthält rund 400.000 Artikel.
Medikamentencheck der Apotheken Umschau: