Die Schwangerschaft ist eine aufregende und ereignisreiche Zeit. Während du dich auf all die neuen Eindrücke und Herausforderungen einstellst, spielt auch die finanzielle Sicherheit eine wichtige Rolle. Konzentriere dich voll und ganz auf dich und dein Baby – wir übernehmen den Rest. Mit unserem Mutterschaftsgeld bieten wir dir die Unterstützung, die du brauchst.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten?
Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die zu Beginn der Mutterschutzfrist gesetzlich krankenversichert sind. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder ein Anspruch auf Krankengeld besteht oder aufgrund der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Wie lange erhalte ich Mutterschaftsgeld?
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht für die Dauer der Mutterschutzfrist. Diese beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich dieser Zeitraum auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Wenn die Entbindung früher als vom Arzt berechnet erfolgt (vorzeitige Geburt, jedoch keine Frühgeburt), wird der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Geburt entsprechend verlängert, um den nicht genutzten Zeitraum vor der Geburt auszugleichen. Insgesamt beträgt die Schutzfrist in jedem Fall 99 Tage, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 127 Tage.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Es beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Liegt dein täglicher Nettoverdienst über 13 Euro, zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss, der die Differenz zu deinem bisherigen Nettoverdienst ausgleicht.
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I erhalten einen Tagessatz, der von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt wird. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II haben hingegen weder Anspruch auf Krankengeld noch auf Mutterschaftsgeld.
Mein Beschäftigungsverhältnis endet während der Schwangerschaft. Was ist zu beachten?
Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht ebenfalls, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist rechtmäßig durch den Arbeitgeber beendet wird. Dies gilt auch, wenn du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehst. Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung – sprich uns einfach an!
Ich übe einen Minijob aus und bin familienversichert. Kann ich dennoch Mutterschaftsgeld beantragen?
Wenn du familienversichert bist und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, hast du die Möglichkeit, direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro zu beantragen.
Weitere Informationen dazu, erhältst du hier:
Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 33 53113 Bonn | ||
TEL FAX Kontakt | 0228 6191888 0228 6191877 per Mail |
Wie beantrage ich das Mutterschaftsgeld?
Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin sowie nach der Geburt eine Geburtsurkunde vom Standesamt mit dem Hinweis „Nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“. Diese Dokumente kannst du auch ganz einfach über unsere App hochladen.
Ist mein Kind automatisch krankenversichert?
Damit dein Kind sofort in die kostenlose Familienversicherung (Antrag) aufgenommen werden kann, melde es direkt nach der Geburt mit einer Geburtsbescheinigung bei uns an.