Pflege im Pflegeheim – sicher versorgt in einem neuen Zuhause
Manchmal ist die Pflege zu Hause oder in einer Tagespflege nicht mehr möglich – dann kann ein Pflegeheim der richtige Ort sein, um gut betreut und sicher zu leben. Ein Umzug in eine vollstationäre Einrichtung ist ein großer Schritt – umso wichtiger ist es, dass du dich dort geborgen, gut umsorgt und verstanden fühlst.
Die BKK VDN unterstützt dich und deine Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflege im Heim: von der Auswahl einer passenden Einrichtung über die Finanzierung bis hin zur Antragstellung. Und natürlich sind wir auch nach dem Einzug weiterhin für dich da.
Pflegeheim finden leicht gemacht
Mit dem BKK PflegeFinder oder dem Heimfinder NRW kannst du schnell Einrichtungen mit freien Pflegeplätzen in deiner Nähe entdecken.
Vollstationäre Pflege
Was übernimmt die BKK VDN?
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch auf eine vollstationäre Pflege, wenn eine Betreuung zu Hause oder in einer teilstationären Einrichtung nicht mehr ausreicht. Die BKK VDN übernimmt dabei:
- pflegerische Leistungen
- soziale Betreuung
- medizinische Behandlungspflege
| Pflegegrad | Monatlicher Leistungsbetrag (in Euro) |
| 1 | 131 (z. B. über den Entlastungsbetrag nutzbar) |
| 2 | 805 |
| 3 | 1.319 |
| 4 | 1.855 |
| 5 | 2.096 |
Entlastung beim Eigenanteil
Auch wenn ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst zu tragen ist, wird dieser spürbar entlastet – je länger du in der Einrichtung lebst:
- 15 % Zuschuss im 1. Jahr
- 30 % Zuschuss ab dem 13. Monat
- 50 % Zuschuss ab dem 25. Monat
- 75 % Zuschuss ab dem 37. Monat
Die Pflegekasse rechnet direkt mit der Einrichtung ab – für dich entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
Noch keinen Antrag gestellt?
Hier findest du das passende Formular.
Pflege für Menschen mit Behinderung – mehr als nur Versorgung
Einige Pflegeeinrichtungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Hier steht nicht nur die Pflege im Vordergrund, sondern auch Teilhabe und Förderung – z. B. durch schulische, berufliche oder soziale Angebote.
Die BKK VDN unterstützt dieses besondere Engagement mit 278 Euro pro Monat, wenn ein anerkannter Pflegegrad ab 2 vorliegt. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Einrichtung – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bitte beachte:
Teilstationäre Einrichtungen (wie reine Tages- oder Nachtpflege für Menschen mit Behinderung) können nicht bezuschusst werden.
Ein Pflegeheim kann ein neuer Anfang sein – mit Sicherheit, Gemeinschaft und professioneller Unterstützung. Die BKK VDN begleitet dich auf diesem Weg.