Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Deine Gesundheit digital im Griff

Du bekommst von uns automatisch eine elektronische Patientenakte – ganz ohne Antrag oder Aufwand. Die Erstellung kann bis zu sechs Wochen dauern.

Die ePA ist deine digitale Akte für alles rund um deine Gesundheit. Befunde, Medikationspläne, Arztberichte – alles an einem Ort. So können Ärzte, Apotheken und Kliniken besser zusammenarbeiten und du wirst optimal versorgt.

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Schluss mit Papierkram: Alle Unterlagen an einem Ort
  • Keine doppelten Untersuchungen
  • Einfacher Austausch zwischen den Ärzten
  • Jederzeit Zugriff auf deine Daten – über die ePA-App
  • Eigene Dokumente kannst du ebenfalls hochladen


Nutze bei Unklarheiten oder Fragen zur ePA einfach unseren Chatbot.

Wer darf auf deine ePA zugreifen?
  • Du selbst: mit der kostenlosen ePA-App für dein Smartphone oder deinen PC
  • Leistungserbringer: z. B. Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser – wenn sie deine eGK einlesen

Die App ist freiwillig – auch ohne sie können medizinische Einrichtungen auf deine Akte zugreifen, wenn du das möchtest.

Gut zu wissen

Mit der App erhältst du deine GesundheitsID. Damit nutzt du weitere Services wie das E-Rezept oder das Organspenderegister.

Hier findest du weitere Informationen zur ePA:

Du willst keine ePA?

Kein Problem – du kannst jederzeit widersprechen. Dafür gibt es ein spezielles Formular.

Sicherheit & Sperrmöglichkeiten

Dein Smartphone ist weg? Dann kannst du dein ePA-Benutzerkonto sofort sperren lassen. Bei Fragen hilft dir auch gern unser unten stehender Chat.

Die ePA auf dem PC oder Laptop

Du möchtest deine ePA lieber am Rechner verwalten? Kein Problem – das geht auf Windows, Linux und macOS. Dafür brauchst du:

  • eine bestehende ePA
  • deine NFC-fähige eGK und die zugehörige PIN
  • ein Kartenlesegerät

Download für dein Betriebssystem sowie weitere Informationen. Du wirst auf die Seite der BITMARCK weitergeleitet. Bitte wähle die BKK VDN als Krankenkasse für den Download aus!

ePA-Barrierefreiheit

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird barrierefrei gebaut. Sie wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet. Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit „Voiceover“ nutzbar – das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit „Talkback“ nutzbar – das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren.

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

Über die Inhalte von Dokumente, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden. Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Bitte kontaktiere uns:

MAIL info@bkk-vdn.de

TEL 02304 9826-0

Deine Anfragen werden von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr beantwortet.
 

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst du unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Einfach digital einlösen

Statt auf Papier wird dein Rezept jetzt elektronisch ausgestellt. Du entscheidest selbst, wie du es einlöst – ganz flexibel:

Deine drei Möglichkeiten:

  • Mit deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK):
    Karte in der Apotheke vorzeigen – fertig. Kein Ausdruck nötig.
  • Mit der E-Rezept-App:
    Die kostenlose App der gematik bekommst du im App-Store. Du brauchst dafür deine eGK mit PIN und ein NFC-fähiges Smartphone. Den Rezeptcode rufst du in der App auf und löst ihn direkt in der Apotheke oder online ein.
  • Mit einem Papierausdruck:
    Auf Wunsch druckt dir deine Arztpraxis den Rezeptcode auch aus – dieser funktioniert wie ein klassisches Rezept.


Mehr Infos findest du hier:

gesund.bund.de

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Gematik 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Vorteil, dass sie automatisch und papierlos an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt wird. So gelangt sie sicher und schnell an die zuständigen Stellen.

Wichtig:

Gleich bleibt, dass du dich als Arbeitnehmer weiterhin in deinem Unternehmen krank meldest.

Hinweis:

In Ausnahmefällen (zum Beispiel technische Störung) kann dir dein Arzt eine Krankmeldung in Papierform aushändigen. In dem Fall musst du, wie bisher auch, die Krankmeldung bei uns einreichen.

Stand: 01.01.2026