Als Schüler oder Student bist du bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung deiner Eltern beitragsfrei mitversichert. Während eines vorgeschriebenen Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikums kann die Familienversicherung jedoch vorübergehend pausieren.
Ob du dich selbst versichern musst, hängt von der Art deines Praktikums ab:
- Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule oder Studium: Meist bist du weiterhin über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung abgesichert.
- Vergütetes Praktikum oder freiwilliges Praktikum: Je nach Höhe deines Einkommens kann eine eigene Versicherungspflicht entstehen.
Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren, um durchgehend abgesichert zu sein. Wir beraten dich gerne zu deiner individuellen Situation.
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt
Sofern kein Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung besteht, sind die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Praktikanten alleine zu tragen.
| Krankenversicherung Pflegeversicherung | 114,66 Euro 30,78 Euro (mit Zuschlag für Kinderlose 35,91 Euro) |
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit einem Entgelt bis 325 Euro
Während des Praktikums besteht Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge allein.
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit einem Entgelt über 325 Euro
Auch hier besteht während des Praktikums Versicherungspflicht. In der Krankenversicherung zahlst du einen Anteil von 8,90 % und in der Pflegeversicherung 1,80 %.
Praktikanten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen einen Zuschlag von 0,60 %. Dieser ist von ihnen allein zu tragen.
Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Es besteht innerhalb des ausgeübten Praktikums keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Dein Versicherungsschutz wird entweder über die Familienversicherung oder die Krankenversicherung als Student sichergestellt.
Praktikum finden und bewerten
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Stand: 01.07.2025