Hilfsmittel helfen dir, Einschränkungen auszugleichen, die Rehabilitation zu fördern und dich im Alltag zu unterstützen, wenn du gesundheitliche Beschwerden hast. Egal ob kleine oder größere Herausforderungen – wir bieten dir eine breite Palette an Hilfsmitteln. Dein Anspruch auf Hilfsmittelversorgung umfasst zudem notwendige Anpassungen oder Änderungen, Reparaturen, die Beschaffung von Ersatz sowie eine Schulung im Umgang mit den Hilfsmitteln.
Ablauf und Erhalt der Versorgung
Damit du ein Hilfsmittel erhalten kannst, ist zuerst eine Verordnung von deinem Arzt notwendig. Dieser stellt fest, welches du benötigst, und verschreibt es dir auf Rezept. Die ärztliche Verordnung kannst du dann bei einem unserer Vertragspartner einreichen.
Als Kunde hast du dabei freie Wahl: Du kannst selbst entscheiden, welcher unserer Vertragspartner dein Hilfsmittel liefert. Es liegt ganz bei dir, denn weder dein Arzt noch ein Pflegedienst oder das Krankenhaus darf dir einen bestimmten Anbieter vorschreiben. Eine Übersicht unserer Vertragspartner findest du in der Vertragspartnersuche. Solltest du Unterstützung brauchen, steht dir unser Hilfsmittel-Team mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam finden wir den passenden Vertragspartner für deine Bedürfnisse. Zudem kannst du dich über einzelne Hilfsmittelverträge informieren:
- Förderung der Blutzirkulation: Kompressionstherapie
- Inkontinenzüberwachung: Inko-Messsysteme
- Messung des Glukosegehalts bei Diabetes: Real-Time-Messgeräte (rtCGM-Geräte)
- Schmerztherapie oder Muskelstimulation: TENS-Versorgung
- aufsaugende Inkontinenzartikel
- Bandagen, Orthesen und Prothesen
- Hilfsmittel zur Behandlung von schlafbezogenen Atmungsstörungen
- Hilfsmittel für beatmete und tracheotomierter Versicherte
- Sauerstofftherapiegeräte
In den meisten Fällen bekommst du dein Hilfsmittel direkt und persönlich von dem gewählten Anbieter. Dieser erklärt dir dann genau, wie du es richtig benutzt, und informiert dich über Garantie- und Nutzungsbedingungen. Brauchst du ein Verbrauchshilfsmittel, das regelmäßig nachgeliefert wird, oder ein Hilfsmittel, das keiner persönlichen Einweisung bedarf, kann dir dieses auch per Post zugeschickt werden.
Falls dein Gesundheitszustand es nicht zulässt, den Anbieter selbst aufzusuchen – zum Beispiel, um ein Hilfsmittel anzuprobieren – besteht die Möglichkeit, dass er zu dir nach Hause kommt. In manchen Fällen ist der Hausbesuch bereits im Vertrag enthalten, in anderen muss er gesondert beantragt werden. Dein Vertragspartner wird dich hierzu genau informieren und die notwendigen Schritte mit uns abklären.
Solltest du Fragen haben, zum Beispiel zur Auswahl eines Anbieters, den Kosten oder den weiteren Abläufen, zögere nicht, dich an uns zu wenden. Unser Hilfsmittel-Team hilft dir gerne weiter.
Wichtig zu wissen:
Je nach Hilfsmittel variieren die Lieferfristen. Das ist davon abhängig, ob es vorrätig ist, individuell angefertigt oder für dich bestellt werden muss. Dies führt zu unterschiedlich langen Wartezeiten.
Vertragspartner
Bei der BKK VDN steht deine optimale Versorgung im Mittelpunkt. Wir achten darauf, dass du qualitativ hochwertige Hilfsmittel zu einem fairen Preis bekommst. Dafür haben wir in vielen Bereichen Verträge abgeschlossen, die genau diesen Ansprüchen gerecht werden.
Du hast die freie Wahl unter unseren Vertragspartnern. Um sicherzustellen, dass die Qualität stimmt, befragen wir unsere Versicherten regelmäßig stichprobenartig. So bleiben wir nah an deinen Bedürfnissen und können die Versorgung immer weiter verbessern.
Damit du dein Hilfsmittel so schnell wie möglich erhältst, haben wir eine besonders schnelle und unkomplizierte Kommunikation mit den beteiligten Sanitätshäusern aufgebaut. Kostenvoranschläge, Verordnungen und Genehmigungen können bei uns innerhalb von Sekunden elektronisch ausgetauscht werden. Das sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft und du dein Hilfsmittel zeitnah bekommst.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die BKK VDN. Unsere Leistungen stellen wir dir grundsätzlich ohne zusätzliche Zahlungen zur Verfügung. Nur aufgrund von individuellen Wünschen können Mehrkosten entstehen. Sollte dir wider Erwarten der Vertragspartner den Eindruck vermitteln, dass eine Versorgung nur mit Mehrkosten möglich ist, sprich uns bitte unbedingt an.
Wichtig zu wissen:
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, dir im Rahmen ihrer Beratung immer erst die Versorgung anzubieten, bei der keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Hilfsmittelverzeichnis
Es gibt zahlreiche Produkte, die dabei helfen, die Lebensqualität zu verbessern, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Arbeit zu ermöglichen. Das Portal REHADAT-Hilfsmittel bietet dir kostenlos und neutral einen Überblick über passende Produkte. Außerdem findest du dort hilfreiche Informationen zu Einsatzmöglichkeiten, Finanzierung und vielem mehr.
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z. B. Sportgeräte) sind in diesem Sinne keine Hilfsmittel und werden daher nicht durch die BKK VDN bezuschusst.
Selbst beschaffte Hilfsmittel
Die Kosten für selbst beschaffte Hilfsmittel können nicht erstattet werden. Kaufe dir deshalb nie Hilfsmittel auf eigene Kosten. Sprich uns bitte immer vorher an.
Reparaturen und Wiedereinsätze
Hilfsmittel werden dir von unseren Vertragspartnern nicht immer im unbenutzten Zustand zur Verfügung gestellt. Du kannst aber sicher sein, dass die Produkte hygienisch rein sind, technisch geprüft und gewartet wurden. Unsere höchsten Qualitätsanforderungen sind in unseren Verträgen abgebildet. Bitte beachte, dass die Hilfsmittel Eigentum des Vertragspartners oder der BKK VDN bleiben.
Sollte dein Hilfsmittel einen Defekt haben oder die Funktion beeinträchtigt sein, setze dich bitte sofort mit unserem Vertragspartner in Verbindung, der das Hilfsmittel geliefert hat.
Zuzahlungen
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro). Die Zuzahlung wird in der Regel direkt an den Leistungserbringer geleistet.
Abweichend davon leisten Versicherte für den Verbrauch bestimmter Hilfsmittel (z. B. Inkontinenzeinlagen) 10 Prozent des Abgabepreises je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation. Ein Mindestbetrag, wie bei Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, entfällt hier.
Die Zuzahlung ist auf einen maximalen Monatsbetrag von 10 Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese aufgrund einer oder mehrerer Indikationen benötigt werden bzw. ob es sich um verschiedene Produkte handelt.
Unser Tipp:
Verwahre die Belege über geleistete Zuzahlungen. So können wir dir zu viel gezahlte Beiträge erstatten.
Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln
Hier findest du Informationen zu einzelnen ausgewählten Hilfsmitteln, da hier ein erhöhter Beratungsbedarf besteht. Bitte habe dafür Verständnis, dass wir bei ca. 13.000 Produkten sowie 2.600 Herstellern nur auf wenige Hilfsmittel konkret eingehen können.
Allergie-Bettwäsche
Hausstaubmilben gibt es in jeder Wohnung, vor allem in Betten und Matratzen. Für die meisten Menschen sind sie harmlos, doch bei einigen verursacht ihr Kot allergische Reaktionen wie Atemprobleme, Husten oder Niesen. Das führt oft zu unruhigen Nächten und ist belastend. Allergie-Bettwäsche kann hier Abhilfe schaffen.
Mit speziellen Zwischenbezügen, sogenannten Encasings, kannst du den Kontakt mit Milbenkot vermeiden. Das reduziert allergische Beschwerden und sorgt für besseren Schlaf. Die BKK VDN übernimmt die Kosten für Allergiker-Bettwäsche, wenn du eine ärztliche Verordnung hast. Falls du ein Doppelbett nutzt oder dein allergisches Kind sich das Zimmer teilt, ist eine doppelte Versorgung möglich – bitte sprich hierzu deinen Arzt an.
Hast du eine Verordnung erhalten, setze dich bitte mit uns in Verbindung. Teile uns am besten sofort die Maße deiner Bettwäsche und Matratze mit, so sparen wir Zeit. Nachdem wir die Bestellung aufgegeben haben, werden die Kosten direkt mit uns abgerechnet. Vertragspartner bieten eine Garantie von bis zu 10 Jahren, daher ist eine Neuversorgung vor Ablauf dieser Frist nicht möglich.
Bade- und Duschhilfen
Das Badezimmer kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine große Herausforderung sein. Der Badewannenrand oder die erhöhte Sturzgefahr erschweren die eigenständige Körperhygiene. Hilfsmittel wie rutschfeste Duschstühle, Badehocker, Badewannenlifter oder spezielle Badeliegen bieten hier Unterstützung. Badewannenhaltegriffe gehören zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und können nicht von der BKK VDN übernommen werden.
Auch Umbaumaßnahmen wie Türverbreiterungen oder das Absenken der Duschtasse für Rollstuhlnutzer sind bei festgestellter Pflegebedürftigkeit möglich. Dazu gehören auch fest verbaute Haltegriffe, Sitze oder ganze Badezimmerumbauten. Hierbei handelt es sich dann aber um wohnumfeldverbessernde Leistungen der BKK VDN Pflegekasse.
Wir beraten dich gerne zu passenden Badehilfen und den Möglichkeiten einer Kostenübernahme.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn eine Badehilfe erforderlich ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung übernimmt und die Kosten direkt mit uns abrechnet.
Bandagen
Bandagen werden bei Überlastungen oder nach Operationen eingesetzt. Sie fördern den Heilungsprozess, lindern Schmerzen und entlasten betroffene Stellen. Meist werden sie nur kurzzeitig getragen.
Bandagen wirken komprimierend und stabilisierend. Sie schützen Gelenke vor Überbeanspruchung oder unterstützen nach Operationen die Mobilität. Beispiele sind Bandagen für Fuß, Knie, Schulter oder Rücken. Die BKK VDN übernimmt die Kosten in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn eine Bandage notwendig ist. Mit dieser kannst du dich an ein Sanitätshaus oder einen Leistungserbringer wenden, der deinen Bedarf ermittelt und die Kostenübernahme mit der BKK VDN klärt.
Beatmungsgeräte
Wenn eine kontinuierliche, selbständige Atmung bei zuhause gepflegten Patienten nicht gewährleistet ist, wird ein Beatmungsgerät benötigt. Es unterstützt oder ersetzt die Atmung über eine Maske oder einen Beatmungszugang und ist lebenswichtig.
Die Beatmung erfordert neben dem Gerät auch Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Mit einer ärztlichen Verordnung sorgt die BKK VDN für die Bereitstellung eines Beatmungsgeräts durch einen Vertragspartner. Das Gerät wird für die Dauer der Beatmungszeit zur Verfügung gestellt, nicht dauerhaft erworben. Der Vertragspartner übernimmt Lieferung, Montage und Wartung. Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden ebenfalls von der BKK VDN finanziert.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn ein Beatmungsgerät nötig ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung übernimmt und die Kosten direkt mit der BKK VDN abrechnet.
CPAP-Geräte bei Schlafapnoe
Manche Menschen halten im Schlaf unbewusst die Luft an – das nennt man Schlafapnoe. Sie führt oft zu Müdigkeit und Konzentrationsproblemen. Ein CPAP-Gerät kann helfen. Es leitet über eine Maske Luft in die Atemwege, hält sie offen und verbessert die Sauerstoffversorgung.
Ob du Schlafapnoe hast, zeigt eine Untersuchung im Schlaflabor. Dort werden deine Atmung und andere Faktoren gemessen. Bestätigt sich der Verdacht, übernimmt die BKK VDN die Kosten für ein passendes CPAP-Gerät und unterstützt dich auch bei den Betriebskosten.
Sprich mit deinem Arzt, ob ein Schlaflabor für dich sinnvoll ist.
Brillen und Kontaktlinsen
Dank Brille oder Kontaktlinsen können heute die meisten Fehlsichtigkeiten ausgeglichen werden. Dadurch musst du im Alltag kaum Einschränkungen befürchten. Falls du bisher nur einen Sehtest beim Optiker gemacht hast, empfehlen wir dir einen Besuch beim Augenarzt. Nur er kann die genaue Ursache einer Sehstörung feststellen und bei einer Erstversorgung ein Rezept für eine Sehhilfe ausstellen. Für Folgeversorgungen kannst du dann direkt einen Optiker aufsuchen.
Wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus medizinischen Gründen eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, beteiligt sich die BKK VDN an den Kosten. Für Erwachsene werden die Kosten für Sehhilfen normalerweise nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In bestimmten Ausnahmefällen beteiligt sich die BKK VDN jedoch mit einem Zuschuss an den Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen.
Erwachsene haben Anspruch auf eine Brille, wenn auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche vorliegt und die Sehleistung des besseren Auges mit Korrektur höchstens 30 % erreicht. Zudem kannst du einen Zuschuss erhalten, wenn du einen Fernausgleich von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung benötigst. Für Kontaktlinsen ist ein Zuschuss möglich, wenn deine Kurz- oder Weitsichtigkeit bei mindestens 8 Dioptrien liegt.
Wenn du eine Sehhilfe brauchst, benötigen wir eine Verordnung von deinem behandelnden Arzt und einen Kostenvoranschlag von einem zugelassenen Optiker oder Leistungserbringer. Der Zuschuss richtet sich nach dem festgelegten Vertragspreis für die benötigte Versorgung. Dein Optiker wird dich über die genaue Höhe des Zuschusses informieren. Bitte beachte, dass gesetzliche Krankenkassen sich nicht an den Kosten für das Brillengestell beteiligen dürfen.
Eine Privatrechnung mit dem Hinweis auf Erstattung der Festbeträge durch die Krankenkasse ist nicht zulässig.
Sofern bei dir keine der beschriebenen Voraussetzungen für eine Brillen- oder Kontaktlinsenversorgung vorliegt und du dich deshalb selbst versorgen musst, ist ein Zuschuss über unser Bonusprogramm BoNickel-Prime möglich.
Haarersatz
Hast du durch eine Erkrankung oder Therapie Haare verloren, sind Haarteile oder Perücken eine gute Lösung, damit du dich ggf. wieder wohler fühlst. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die BKK VDN die Kosten.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn der Haarverlust krankheitsbedingt ist. Mit dieser kannst du dich an einen unserer Vertragspartner wenden. Dort wirst du individuell beraten, und die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet. Guter Haarersatz sollte immer so gefertigt und ausgewählt werden, dass andere Personen den Unterschied zu echtem Haar nicht sofort erkennen. Dies stellen wir in unseren Verträgen sicher. Trotzdem können sich die Modelle von Anbieter zu Anbieter natürlich unterscheiden. Ebenso dürfen Haarhäuser besonders hochwertige Perücken und Haarteile mit Aufpreis anbieten.
Wichtig zu wissen:
Die Kostenübernahme gilt gesetzlich nur für Frauen. Bei Kurzzeitbedarf unterstützen wir dich mit Kunsthaarperücken, bei dauerhaften Erkrankungen sind auch Langzeitlösungen oder Echthaarperücken möglich.
Hörgeräte
Schwerhörigkeit kann angeboren, altersbedingt oder durch äußere Einflüsse entstehen. Ein Hörgerät hilft, den Hörverlust auszugleichen, verbessert die soziale Teilhabe und senkt z. B. das Unfallrisiko.
Moderne Hörgeräte sind klein und effektiv. Dein Akustiker stellt dir verschiedene Typen vor, die du mindestens zehn Tage testen solltest. Für ein Gerät, bei dem keine zusätzlichen Kosten anfallen, übernimmt die BKK VDN die Kosten. Diese Geräte bieten aktuelle Technik, darunter digitale Programmierbarkeit, Störschallreduzierung und Rückkopplungsunterdrückung. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, dir Geräte vorzustellen, bei denen keine zusätzlichen Kosten anfallen und die du testen kannst. Grundsätzlich unterscheidet man folgende Typen: Hinter-dem-Ohr-Gerät, Mini-Hinter-dem-Ohr-Gerät, Im-Ohr-Gerät, unsichtbares Gerät und Tinnitus-Hörgerät.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, mit der du einen zugelassenen Akustiker aufsuchen kannst. Geräte bei denen keine zusätzlichen Kosten anfallen sind genehmigungsfrei und werden direkt über die BKK VDN abgerechnet.
Hinweis:
Wenn du aufgrund deines Berufs eine zusätzliche oder besondere Versorgung benötigst, ist dafür der Rentenversicherungsträger zuständig.
Inhalationsgeräte
Bei chronischen Entzündungen der Atemwege können Inhalationsgeräte Linderung verschaffen. Sie erzeugen Dämpfe, die mit einer Inhalationslösung vernebelt und eingeatmet werden. Das hilft, besser Luft zu bekommen und wird z. B. bei Asthma oder chronischer Bronchitis eingesetzt.
Inhalationsgeräte arbeiten wie ein Wasserkessel und leiten den Dampf über ein Mundstück (untere Atemwege) oder eine Maske (obere Atemwege).
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn ein Inhalationsgerät erforderlich ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung übernimmt und die Kosten direkt mit der BKK VDN abrechnet.
Inkontinenzhilfen
Inkontinenz, der unkontrollierte Harn- oder Stuhlverlust, kann belastend sein – doch es gibt effektive Hilfsmittel, die dir Sicherheit geben. Dein Arzt kann dich dazu beraten und eine Verordnung für geeignete Produkte ausstellen.
Man unterscheidet zwischen Hilfsmitteln, die am Körper getragen werden (z. B. Vorlagen oder Windelhosen), und solchen, die ableiten (z. B. Katheter). Die BKK VDN übernimmt die Kosten, und die Versorgung erfolgt über einen qualifizierten Vertragspartner. Dieser kann dir verschiedene Produkte zur Bemusterung vorstellen oder zuschicken. Inkontinenzhilfen stellen wir dir grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung (kein Eigenanteil, nur die gesetzliche Zuzahlung). Nur aufgrund von individuellen Wünschen können Mehrkosten entstehen. Sollte dir wider Erwarten der Vertragspartner suggerieren, dass eine Versorgung nur mit Mehrkosten möglich ist, sprich uns bitte unbedingt an.
Wichtig zu wissen:
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, dir im Rahmen ihrer Beratung immer erst die Versorgung anzubieten, bei der keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Kompressionstherapie
Kompressionsstrümpfe sind medizinische Hilfsmittel, die bei Venenschwäche, Krampfadern, Thrombose(-gefahr) oder Wassereinlagerungen helfen. Sie üben Druck auf die Venen aus, verbessern die Durchblutung und entlasten die Beine.
Für einen optimalen Effekt müssen die Strümpfe perfekt sitzen. Daher werden sie individuell angepasst, damit sie weder zu locker noch zu stramm sind.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn eine Kompressionstherapie notwendig ist. Mit dieser kannst du dich an ein Sanitätshaus oder einen anderen Leistungserbringer wenden, der den Bedarf ermittelt und die Kostenübernahme mit uns klärt.
Wichtig zu wissen:
Der Leistungserbringer muss bei einer Neuversorgung ein Maßblatt erstellen und vorlegen. Es sind maximal zwei Versorgungen im Zeitjahr möglich.
Kontinuierliche Glukosemessung (rtCGM)
Für Diabetiker ist es lebenswichtig, Glukosewerte stabil zu halten. In besonderen Situationen reicht die klassische Blutzuckermessung nicht aus, und alternative Methoden wie die kontinuierliche Glukosemessung (rtCGM) kommen zum Einsatz.
rtCGM-Systeme messen die Glukosewerte im Unterhautfettgewebe über einen Sensor, der auf die Haut aufgebracht wird. Die Werte werden drahtlos an ein Empfangsgerät oder eine Smartphone-App übertragen und sind jederzeit verfügbar. Alarmfunktionen warnen bei Abweichungen von eingestellten Grenzwerten. Diese Systeme sind besonders geeignet, wenn Therapieziele mit herkömmlichen Methoden schwer erreichbar sind. Voraussetzung ist eine intensivierte Insulintherapie (ICT).
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn ein rtCGM-System notwendig ist. Nach Prüfung durch die BKK VDN wird das Hilfsmittel von einem Vertragspartner bereitgestellt, der die Kosten direkt mit uns abrechnet. Bei einer Dauerverordnung ist eine Dauergenehmigung für 24 Monate möglich.
Orthopädische Schuhe
Orthopädische Schuhe sind eine individuelle Lösung, wenn herkömmliches Schuhwerk aufgrund von Unfällen, Operationen oder Erkrankungen nicht mehr geeignet ist. Sie werden von Orthopädieschuhtechnikern angefertigt und verbinden heute oft modisches Aussehen mit medizinischem Nutzen.
Die BKK VDN übernimmt die Kosten für orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe, orthopädische Schuhzurichtungen und Diabetes adaptierte Fußbettungen, sofern herkömmliche „Gesundheitsschuhe“ nicht ausreichen. Zur Grundausstattung gehören zwei Paar Straßenschuhe (zwei Jahre Nutzungsdauer) und ein Paar Hausschuhe (vier Jahre Nutzungsdauer). Bei der Erstausstattung wird ein Paar Schuhe zur Probe angefertigt, um Anpassungen vorzunehmen.
Ein Eigenanteil ist je nach Schuhart zu zahlen, z. B. 76 Euro für Therapieschuhe oder Straßenschuhe bei Erwachsenen. Zusätzlich können gesetzliche Zuzahlungen und private Aufzahlungen für Wunschdesigns anfallen.
Schuhart | Eigenanteil Erwachsene In Euro | Eigenanteil Jugendliche bis 16 Jahre in Euro |
Therapieschuhe | 76 | 45 |
Straßenschuhe | 76 | 45 |
Hausschuhe | 40 | 20 |
Sportschuhe | 40 | 20 |
Badeschuhe | 25 | 14 |
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn orthopädische Schuhe nötig sind. Mit dieser kannst du dich an einen Orthopädieschuhtechniker wenden, der die Versorgung organisiert und die Kosten mit der BKK VDN abrechnet.
Einlagen für Kinder und Erwachsene
Fehlstellungen deiner Füße können die Ursache für viele Beschwerden sein, wie Knie-, Hüft- oder Rückenschmerzen. Orthopädische Schuheinlagen können helfen, solche Fehlstellungen zu korrigieren, deine Körperhaltung zu verbessern und Schmerzen zu lindern.
Orthopädische Einlagen entlasten deine Gelenke und Fußsohlen, verteilen den Druck beim Gehen gleichmäßig und stabilisieren die Rückfußlage. Sie werden individuell für dich angefertigt, um Fehlstellungen wie Senk-, Knick-, Spreiz- oder Hohlfuß auszugleichen.
Ob du eine Fehlstellung hast und welche Art von Einlagen du benötigst, klärt ein Orthopäde. Dieser stellt dir auch ein Rezept für die Einlagen aus. Die BKK VDN übernimmt jedes Jahr die Kosten für bis zu zwei Paar orthopädische Schuheinlagen.
Wenn orthopädische Einlagen für dich notwendig sind, bring das Rezept einfach zu einem Orthopädieschuhtechniker oder einem Sanitätshaus in deiner Nähe. Sie kümmern sich um alles Weitere und regeln die Abrechnung direkt mit uns. Du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.
Insbesondere für Kinder werden in den letzten Jahren vermehrt sensomotorische oder propriozeptive Einlagen verordnet bzw. empfohlen. Diese speziellen Einlagen gehören in der Regel nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, da ihre medizinische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist. Daher ist eine Kostenübernahme leider nicht möglich. Gerne beraten wir dich zu alternativen Versorgungslösungen.
Patientenlifter
Wenn die Beweglichkeit stark eingeschränkt ist, können Mobilitätshilfen und Patientenlifter die Pflege erleichtern. Sie vermeiden Überlastungen der Pflegeperson und übernehmen schwere Hebearbeiten. Dazu gehören Aufstehhilfen, Umsetz- und Hebehilfen.
Patientenlifter unterstützen bei der Umlagerung von Personen. Es gibt verschiedene Modelle, von Aufstehhilfen für eigenständige Positionswechsel bis zu Hebehilfen für stark eingeschränkte Patienten. Dein Arzt entscheidet gemeinsam mit dir über das passende Hilfsmittel. Die BKK VDN übernimmt die Kosten in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn ein Patientenlifter notwendig ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung übernimmt und die Kosten direkt mit der BKK VDN abrechnet.
Pflegebetten
Ein Pflegebett bietet dir Komfort und erleichtert die Pflege. Durch Höhenverstellbarkeit wird das Umsetzen, z. B. in einen Rollstuhl, einfacher und Überbelastungen werden vermieden.
Ein behindertengerechtes Bett bekommst du, wenn ein normales Bett – auch mit Zubehör – nicht ausreicht. Dein Arzt stellt dafür eine Verordnung aus. Ein Vertragspartner der BKK VDN liefert das Bett und rechnet die Kosten direkt mit uns ab.
Prothesen
Prothesen können Gliedmaßen oder Organe ersetzen und übernehmen deren Funktion ganz oder teilweise. Sie dienen dem Ersatz ausgefallener Funktionen, der Heilung durch Entlastung, der Wiederherstellung des Erscheinungsbildes und der Vorbeugung von Deformationen. Es gibt Prothesen für verschiedene Körperteile wie Gliedmaßen, Ohren, Nase oder Augen, um ein möglichst uneingeschränktes Alltagsleben zu ermöglichen.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn eine Prothese nötig ist. Mit dieser kannst du dich an einen Leistungserbringer wie ein Sanitätshaus wenden. Dort wird der Bedarf ermittelt, und die Kostenübernahme wird mit der BKK VDN geklärt.
Rollatoren
Rollatoren helfen Menschen mit Gehbehinderungen, mobil zu bleiben und einen weitgehend selbstbestimmten Alltag zu führen. Sie bieten Stabilität, eine Abstützmöglichkeit, Stauraum für Einkäufe und eine Sitzfläche für Pausen.
Rollatoren verleihen Sicherheit und Halt beim Gehen und Stehen und dienen als Sitzmöglichkeit, falls nötig. So können Stürze und Verletzungen reduziert werden, während deine Mobilität und Selbständigkeit erhalten bleiben. Die BKK VDN unterstützt dich bei der Anschaffung eines Rollators. Je nach Modell und Ausstattung kann es sein, dass nicht alle Kosten übernommen werden dürfen. Damit du bestens informiert bist, empfehlen wir dir, dich vorab bei einem unserer Vertragspartner zu erkundigen. Dank unserer Verträge hast du die Möglichkeit, eine Versorgung ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn ein Rollator erforderlich ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung übernimmt und die Kosten direkt mit der BKK VDN abrechnet.
Rollstühle
Ein Rollstuhl kann dir helfen, deine Selbständigkeit und Mobilität im Alltag zu bewahren – sei es vorübergehend nach einer Verletzung oder dauerhaft aufgrund einer Erkrankung. Wir sind an deiner Seite und unterstützen dich dabei, das richtige Hilfsmittel zu finden.
Wenn ein Rollstuhl medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wird, übernehmen wir die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dank unserer Verträge mit qualifizierten Anbietern erhältst du eine hochwertige Versorgung – oft ohne zusätzliche Kosten.
Dein Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn ein Rollstuhl erforderlich ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung und Abholung übernimmt. Auch Reparaturen werden dort erledigt. Die Kosten rechnet der Anbieter direkt mit der BKK VDN ab.
Sauerstoff
Chronische Atemwegs- und Lungenerkrankungen können zu Sauerstoffmangel führen. Neben der Behandlung der Ursachen steht der Ausgleich der Sauerstoffunterversorgung im Mittelpunkt. Dafür gibt es Hilfsmittel wie Konzentratoren, Druckgasflaschen oder Flüssigsauerstoff, die über Nase oder Mund Sauerstoff bereitstellen.
Die Wahl des Hilfsmittels hängt vom Einsatzort und dem Gesundheitszustand ab. Konzentratoren eignen sich für den Einsatz zu Hause, während Druckgasflaschen die mobile Versorgung ermöglichen. Dein Arzt entscheidet gemeinsam mit dir über die passende Lösung und stellt eine Verordnung aus, wenn eine Sauerstoffversorgung nötig ist. Mit dieser kannst du dich an einen Vertragspartner wenden, der die Lieferung übernimmt und die Kosten direkt mit der BKK VDN abrechnet.
Verbrauchshilfsmittel
Hilfsmittel sind in der Pflege unverzichtbar – ob Einweghilfsmittel wie Handschuhe und Bettauflagen oder Alltagshilfen wie Rollatoren. Sie erleichtern die Arbeit und verbessern die Versorgung der Pflegebedürftigen.
Produkte wie Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel sind oft nötig und werden direkt nach Hause geliefert. Dafür stehen Pflegebedürftigen monatlich 42 Euro zur Verfügung.
Du kannst die Hilfsmittel über Vertragspartner beziehen oder privat kaufen und die Quittung zur Erstattung einreichen.
Wichtig zu wissen:
Unterschreibe keine Lieferaufträge, wenn du dich nicht selbst aktiv an einen Leistungserbringer gewandt hast oder gar keine Einweghilfsmittel benötigst. Im Zweifel setze dich mit deinem Hilfsmittel-Berater der BKK VDN in Verbindung.