Du kannst deinen Haushalt oder die Betreuung deiner Kinder vorübergehend nicht selbst übernehmen, weil du krank bist oder dich während der Schwangerschaft schonen musst? Wir sind für dich da, damit du dich in Ruhe erholen kannst.
Unser Extra:
Lebt in deinem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit einer Behinderung, das besondere Unterstützung benötigt, hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe, sofern keine andere Person aus deinem Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Für Kinder mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
Dies gilt:
- während einer stationären Behandlung,
- bei einer ärztlich verordneten ambulanten Behandlung (max. 8 Wochen pro Kalenderjahr),
- einer von uns finanzierten Reha – oder Vorsorgemaßnahme,
- bei Begleitung eines anderen Kindes ins Krankenhaus.
Darüber hinaus helfen wir bis zu 26 Wochen bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach:
- einem Krankenhausaufenthalt,
- einer ambulanten Operation,
- einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Haushaltshilfe ohne Kind
Auch wenn keine Kinder bei dir leben, hast du bis zu vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass niemand anderes der bei dir wohnt die anfallenden Aufgaben übernehmen kann.
Dann hast du Anspruch:
- Du erholst dich von einem Krankenhausaufenthalt.
- Du benötigst Unterstützung nach einer ambulanten Operation.
- Du kannst deinen Haushalt aufgrund einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht weiterführen.
Haushaltshilfe für Pflegebedütftige
Die BKK VDN bietet vielfältige Unterstützung für Pflegebedürftige. Liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor, hast du zwar keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, kannst aber viele andere Leistungen in Anspruch nehmen, die speziell auf deine Bedürfnisse abgestimmt sind.
Die Hausarbeit übernimmt der Ehe- / Lebenspartner
Bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub erstatten wir den Nettoverdienstausfall, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (max. 94 Euro täglich).
Selbst organisierte Haushaltshilfe
Wir zahlen die Kosten für maximal acht Stunden täglich bei einem Tageshöchstsatz von 94 Euro (11,75 Euro pro Stunde), abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad (Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin) übernehmen wir die erforderlichen Fahrkosten und eventuelle Verdienstausfälle, abzüglich der Zuzahlungen.
Kostenübernahme bei ambulanten Pflegediensten
Wir zahlen die Kosten für maximal acht Stunden täglich. Die Höhe der Erstattung richtet sich abzüglich der Zuzahlung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Es können nur Haushaltshilfedienste in Anspruch genommen werden, die einen Vertrag mit uns besitzen. Bitte sprich uns an oder beachte die Hinweise im Antragsformular.
Unser Tipp:
Verwahre die Belege über geleistete Zuzahlungen zur Erstattung aus.
Bitte beachte:
Die Haushaltshilfe muss vor ihrer Nutzung bei der Krankenkasse beantragt werden – außer in dringenden Akutfällen. Planbare Behandlungen wie Entbindungen gelten in der Regel nicht als Akutfall.
Stand: 01.01.2025