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Haushaltshilfe

Sie können diesen Service nutzen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, und ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei Ihnen lebt.

Dies gilt:

  • für die Dauer einer stationären Behandlung,
  • wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet),

Darüber hinaus bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach:

  • einem Krankenhausaufenthalt,
  • einer ambulanten OP,
  • einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

Bitte beachten Sie: Die Haushaltshilfe ist - abgesehen von dringenden, also akuten Fällen - vor ihrer Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Entbindungen sowie alle planbaren Behandlungen gelten in der Regel nicht als Akutfall.

Den Antrag auf Haushaltshilfe können Sie hier herunterladen.

Ihr Ehe/Lebenspartner übernimmt die Hausarbeit

Bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub erstatten wir den Nettoverdienstausfall abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (max. 82 Euro täglich).

Sie haben sich selbst um eine Haushaltshilfe gekümmert

Die BKK VDN zahlt die Kosten für maximal acht Stunden täglich bei einem Tageshöchstsatz von 88,00 Euro (11,00 Euro pro Stunde, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung).

Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad (Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwägerin) übernehmen wir die erforderlichen Fahrkosten und eventuelle Verdienstausfälle abzüglich der Zuzahlungen.

Kostenübernahme bei ambulanten Pflegediensten

Wir zahlen die Kosten für maximal acht Stunden täglich. Die Höhe der Erstattung richtet sich abzüglich der Zuzahlung nach den vertraglichen Vereinbarungen.

 

Erläuterung Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Haushaltshilfe, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung wird von der Krankenkasse einbehalten.

Verwahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK VDN zu viel gezahlte Beträge erstatten. Das Quittungsheft können Sie selbstverständlich direkt herunterladen.

Außerdem führen Apotheken sog. Zuzahlungslisten. Sofern Sie immer dieselbe Apotheke aufsuchen, nutzen Sie diesen Service und lassen Sie sich die Liste über Ihre Zuzahlungen aushändigen


Stand: 01.01.2024

 

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phone 02304 9826 - 0
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