Unser Extra:
Du kannst diesen Service nutzen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und ein Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei dir lebt.
Dies gilt:
- für die Dauer einer stationären Behandlung.
- wenn aufgrund einer Erkrankung eine ambulante Behandlung erforderlich ist (max. acht Wochen pro Kalenderjahr; vom Arzt verordnet).
und darüber hinaus bei einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung nach:
- einem Krankenhausaufenthalt,
- einer ambulanten OP,
- einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Bitte beachte: Die Haushaltshilfe ist – abgesehen von dringenden, also akuten Fällen – vor ihrer Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Entbindungen sowie alle planbaren Behandlungen gelten in der Regel nicht als Akutfall.
Antrag auf Haushaltshilfe
Die Hausarbeit übernimmt der Ehe- / Lebenspartner
Bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub erstatten wir den Nettoverdienstausfall, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (max. 82 Euro täglich).
Selbst organisierte Haushaltshilfe
Wir zahlen die Kosten für maximal acht Stunden täglich bei einem Tageshöchstsatz von 88,00 Euro (11,00 Euro pro Stunde), abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad (Eltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin) übernehmen wir die erforderlichen Fahrkosten und eventuelle Verdienstausfälle, abzüglich der Zuzahlungen.
Kostenübernahme bei ambulanten Pflegediensten
Wir zahlen die Kosten für maximal acht Stunden täglich. Die Höhe der Erstattung richtet sich abzüglich der Zuzahlung nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Erläuterung Zuzahlung
Unser Tipp: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Haushaltshilfe (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro). Die Zuzahlung wird von der Krankenkasse einbehalten.
Verwahre die Belege über geleistete Zuzahlungen zur Erstattung.