Jeder Berufsstarter erhält einen Sozialversicherungsausweis mit seiner Rentenversicherungsnummer. Solltest du diesen noch nicht erhalten haben, kannst du den Ausweis bei uns anfordern. Zur Sozialversicherung zählen:
- die Kranken- und Pflegeversicherung,
- die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Für diese zahlst du von deinem Bruttogehalt folgende Beitragssätze:
Krankenversicherung |
17,79 % |
Pflegeversicherung |
3,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,60 % |
Rentenversicherung |
18,60 % |
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung trägst du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,60 % zur Pflegeversicherung.
Was ist, wenn du weniger als 325,00 Euro verdienst?
In diesem Fall bekommst du dein Gehalt voll ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.
Stand: 01.01.2025