Der Start in deine Ausbildung ist ein großer Schritt – und dazu gehört auch dein Versicherungsschutz. Als Azubi bist du automatisch in der Sozialversicherung abgesichert, aber was bedeutet das genau? Wir machen es dir einfach! Mit der BKK VDN bist du von Anfang an gut versorgt, egal ob es um Arztbesuche, Vorsorge oder finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall geht.
Wichtig zu wissen:
Jeder Berufsstarter bekommt einen Sozialversicherungsausweis mit seiner Rentenversicherungsnummer. Falls du ihn noch nicht erhalten hast, kannst du ihn bei uns anfordern. Zur Sozialversicherung zählen:
- die Kranken- und Pflegeversicherung,
- die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Für diese zahlst du von deinem Bruttogehalt folgende Beitragssätze:
Krankenversicherung |
17,79 % |
Pflegeversicherung |
3,60 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,60 % |
Rentenversicherung |
18,60 % |
In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilst du dir die Beiträge jeweils zur Hälfte mit deinem Arbeitgeber. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,60 % zur Pflegeversicherung.
Was ist, wenn du weniger als 325 Euro verdienst?
In diesem Fall bekommst du dein Gehalt voll ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.
Stand: 01.01.2025