Versicherungsschutz für Auszubildende

Jeder Berufsstarter erhält einen Sozialversicherungsausweis mit seiner Rentenversicherungsnummer. Solltest du diesen noch nicht erhalten haben, kannst du den Ausweis bei uns anfordern. Zur Sozialversicherung zählen:

  • die Kranken- und Pflegeversicherung,
  • die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.


Für diese zahlst du von deinem Bruttogehalt folgende Beitragssätze:

Krankenversicherung

17,79 %

Pflegeversicherung

3,60 %

Arbeitslosenversicherung

2,60 %

Rentenversicherung

18,60 %

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung trägst du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,60 % zur Pflegeversicherung.


Was ist, wenn du weniger als 325,00 Euro verdienst?

In diesem Fall bekommst du dein Gehalt voll ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber zu 100 %.

Stand: 01.01.2025