Dein Pflegegrad – die Basis für unsere Unterstützung
Damit du genau die Hilfe bekommst, die du brauchst, richtet sich der Umfang unserer Leistungen nach deinem individuellen Pflegegrad. Er zeigt, wie stark du im Alltag auf Unterstützung angewiesen bist – egal, ob aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen.
Ziel ist es immer, deine Selbständigkeit zu erhalten und deine vorhandenen Fähigkeiten bestmöglich zu fördern. Je höher dein Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen dir zur Verfügung.
So beantragst du einen Pflegegrad
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, musst du einen Antrag stellen. Das geht ganz einfach – schriftlich oder telefonisch. Sobald dein Antrag bei uns eingeht, starten wir das Verfahren zur Feststellung deines Pflegegrads.
Wichtig:
Für die abschließende Bearbeitung benötigen wir das vollständig ausgefüllte Antragsformular .
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
So wird dein Pflegegrad festgestellt:
Damit du die richtigen Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommst, wird dein individueller Pflegebedarf vom Medizinischen Dienst (MD) eingeschätzt. Grundlage ist ein gesetzlich festgelegtes Begutachtungssystem mit einem klaren Punkte- und Gewichtungssystem.
Bei der Begutachtung werden deine Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen geprüft:
- Mobilität – z. B. Gehen, Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Sprachverständnis
- Verhalten und psychische Belastungen – z. B. Ängste, Unruhe
- Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Ernährung
- Umgang mit Krankheiten & Therapien – z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche
- Alltag & soziale Kontakte – z. B. Tagesstruktur, Pflege sozialer Beziehungen
Jeder Bereich wird bewertet und gewichtet, Daraus ergibt sich ein Punktwert, anhand dessen dein Pflegegrad festgelegt wird:
| Pflegegrad | Punkte | Einschätzung |
| 1 | 12,5 – unter 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| 2 | 27 – unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | 47,5 – unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung |
| 4 | 70 – unter 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | 90 – 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf |
Pflegegrade bei Kindern
Für Kinder gelten besondere Maßstäbe. Bei der Begutachtung wird geprüft, wie stark ihre Selbstständigkeit vom normalen Entwicklungsstand abweicht. Der altersbedingte Pflegebedarf wird berücksichtigt – so wird eine faire Einschätzung möglich.
Für Kinder unter 18 Monaten entfällt Pflegegrad 1 – hier beginnt die Einstufung ab Pflegegrad 2:
| Pflegegrad | Punkte |
| 2 | 12,5 – unter 27 |
| 3 | 27 – unter 47,5 |
| 4 | 47,5 – unter 70 |
| 5 | 70 bis 100 Punkte |
Wir sind für dich da
Egal, ob du einen Pflegegrad beantragen möchtest, Unterstützung bei der Begutachtung brauchst oder Fragen zu den Leistungen hast – wir begleiten dich bei jedem Schritt. Melde dich einfach bei uns – gemeinsam finden wir die passende Lösung für deine Situation.
Leistungen der Pflegeversicherung
Sobald bei dir ein Pflegegrad festgestellt wurde, hast du einen umfassenden Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Damit du dir einen Überblick über deine Leistungsansprüche machen kannst, haben wir diese hier für dich kompakt zusammengestellt.