Bonusprogramme

Ein gesundheitsbewusstes Verhalten steigert die Lebensqualität. Man ist aktiver, fühlt sich besser und kann Stress im Alltag leichter bewältigen. Unsere Bonusprogramme belohnen dich für deinen gesunden Lebensstil.

BoNickel

Was wird belohnt?

Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten. Je Maßnahme werden zwischen 1 und 5 Bonuspunkte vergeben. Jeder Bonuspunkt ist mindestens 10 Euro wert, so dass ein maximaler Bonus von 200,00 Euro im Jahr erreicht werden kann.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle, die bei der BKK VDN versichert und mindestens 16 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre können BoNickel-Junior wählen. Jeder kann einen eigenen Bonus erwerben.

Wenn du alle von dir angestrebten Maßnahmen erreicht hast, kannst du die gesammelten Stempel bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen, möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Alle Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für das du den BoNickel einreichst.

Bonuspunkte bei BoNickel in Euro:

Check-up für Frauen und Männer zwischen 18 und 35 Jahre (einmalig)
Nachweis des Arztes erforderlich*
40,00
Check-up für Frauen und Männer ab 35 Jahre (alle 3 Jahre möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*
20,00
Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahre (jährlich möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*
20,00
Hautkrebsscreening privat (jährlich) oder über eGK (alle zwei Jahre)
Nachweis des Arztes erforderlich*
10,00
Mammographie-Screening ab einem Alter von 50 Jahren
bis zum Ende des 70. Lebensjahres (ab 01.07.2024 bis 75 Jahre/alle 22 bis 26 Monate
nach der letzten Teilnahme möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*
10,00
Koloskopie (im Rahmen der KFE-RL) für Frauen ab 55
und Männer ab 50 Jahre (zweimal möglich, die zweite
frühestens zehn Jahre nach der ersten)
Nachweis des Arztes erforderlich*
10,00
eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen oder gemäß Satzung BKK VDN)
Nachweis des Arztes; alternativ den Impfausweis vorlegen*
10,00
Zahngesundheitsuntersuchung bis 17 Jahre (halbjährlich) bzw. ab 18 Jahre (jährlich);
Nachweis des Zahnarztes; alternativ das Zahnarzt-Bonusheft vorlegen*
10,00
PZR – Professionelle Zahnreinigung 
Nachweis des Zahnarztes; alternativ die Rechnung über die PZR-Rechnung vorlegen*
50,00
Vorsorgeuntersuchung J2 von 16 bis 17 Jahre
Nachweis des Arztes erforderlich*
10,00
alle vorgesehenen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
(Auszahlung im Jahr der Entbindung)
Nachweis des Arztes; alternativ Mutterpass vorlegen*
10,00
Sport  in einem Verein des Deutschen Sportbundes
(seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich) oder in einem Fitnessstudio (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich),
Betreuung durch qualifiziertes Personal (Zertifizierung: DIN EN 17229 oder
ZERFit) oder Training unter Anleitung eines Dipl.-Sportwissenschaftlers, Physiotherapeuten, 
lizenzierten Fitnesstrainers (B-Lizenz) oder Sport- und Fitnesskaufmanns oder Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (z. B. Deutsches Sportabzeichen) Nachweis des Sportvereins / Leistungserbringers / Trainers / Veranstalters erforderlich*
30,00
Ausdauersport (Teilnahme an mind. zwei öffentlichen Veranstaltungen: Laufen, Radfahren, Triathlon, Schwimmen)
Nachweis des Veranstalters; alternativ anderweitiger Nachweis (Urkunde oder An-
meldebestätigung) erforderlich*
10,00
Teilnahme an einem Präventionskurs (zertifiziert durch die Zentrale
Prüfstelle Prävention)
Nachweis des Arztes erforderlich*
10,00

*Stempel/Unterschrift

Wenn du deine Prämie nicht voll ausgeschöpft hast, kannst du weitere Mehrleistungen des BoNickel-Prime nutzen.

BoNickel-Prime

Du kannst die Erstattungssumme aus dem BoNickel auf 200,00 bis 400,00 Euro erhöhen, wenn du mind. 5 Maßnahmen erfüllt hast und Rechnungen aus einer oder mehreren der unten aufgeführten Mehrleistungen nachweist.

  • Behandlung mit Akupunktur
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (durch Arzt, Physiotherapeuten, Fitnessstudio)
  • Jahresbeitrag für ein Fitnessstudio
  • Sport- und Fitnessbekleidung
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Nicht zertifizierte Gesundheitskurse (z. B. Zumba, Spinning)
  • Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung
  • Zusatzdiagnostik in der Mutterschaftsvorsorge
  • PSA-Bluttest
  • Geräte zur Messung der Bewegungsintensität von dynamischen Aktivitäten (Pulsfrequenz und/oder Schritte)
  • Elektronische Gesundheitsangebote bzw. digitale Sportkurse
  • Zahnärztliche Leistungen (Zahnversiegelung, Behandlung unter Vollnarkose, unter Lachgas- oder Dämmerschlafnarkose, Funktionsanalyse, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen oder Inlays, digitale Volumentomographie, Lasereinsatz, Hypnose, Bakterienbestimmung Zahnfleischtaschen)
  • Ergänzungsversicherungsverträge privater Krankenversicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Zahnschutz, Zahnerhalt und Zahnersatz sowie Brillen und Kontaktlinsen.

Dein Zuschuss innerhalb von BoNickel-Prime in Euro:

5 Maßnahmenmax. 200,00
6 Maßnahmenmax. 225,00
7 Maßnahmenmax. 250,00
8 Maßnahmenmax. 300,00
9 Maßnahmenmax. 350,00
10 Maßnahmenmax. 400,00

Wichtig zu wissen:

Für die Überweisung des BoNickel-Prime benötigen wir die Rechnung/en für die Mehrleistung/en zusammen mit dem BoNickel-Bonusformular, möglichst bis zum 31.03.des Folgejahres. Bei Kosten unterhalb der jeweiligen Bonushöhe erstatten wir max. die tatsächlichen Aufwendungen. Alle Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für das du den BoNickel Prime einreichst.

BoNickel-Junior

Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.

Ob die Teilnahme an Kinder- und Jugenduntersuchungen, regelmäßiger Sport oder Zahnvorsorge – BoNickel-Junior bietet attraktive Geldprämien. Mitmachen zahlt sich aus.

Was wird belohnt?

Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten innerhalb des Jahres. Je Maßnahme werden 1 bis 2,5 Bonuspunkte vergeben. Jeder Bonuspunkt ist 10 Euro wert, so dass ein Bonus von bis zu 100,00 Euro pro Jahr möglich ist.

Wenn du alle von dir angestrebten Maßnahmen erreicht hast, kannst du die gesammelten Stempel bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen, möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Alle Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für das du den BoNickel einreichst.

Bonuspunkte bei BoNickel-Junior in Euro:

eine Kinderuntersuchung (U1 bis U9, J1)
(Unterschrift und Stempel des Arztes)
10,00
eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen oder gemäß Satzung BKK VDN)
(Unterschrift und Stempel des Arztes; alternativ den Impfausweis vorlegen)
10,00
eine Kinderuntersuchung (U10, U11)
(Unterschrift und Stempel des Arztes)
10,00
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (Kinder bis sechs Jahre)
(Unterschrift und Stempel des Zahnarztes)
10,00
Zahngesundheitsuntersuchung (zweimal jährlich ab sechs Jahre)
(Unterschrift und Stempel des Zahnarztes)
10,00
regelmäßiger Sport: in einem Sportverein des Deutschen Sportbundes (seit mind. 3 Monaten, mind. zweimal monatlich) oder anerkanntes Sportabzeichen (z. B. Deutsches Jugendsportabzeichen (Unterschrift und Stempel des Sportvereins)10,00
ein Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, 
Silber oder Gold) (Unterschrift und Stempel des Leistungserbringers / Trainers / Veranstalters; alternativSchwimmabzeichen vorlegen)
10,00
erste Professionelle Zahnreinigung25,00
zweite Professionelle Zahnreinigung25,00

Forder dein BoNickel-Bonusformular an

Download-Möglichkeit (2024):

BoNickel/BoNickel-Prime

BoNickel-Junior

Download-Möglichkeit (2025):

BoNickel/BoNickel-Prime

BoNickel-Junior

Bei Fragen sind wir gerne für dich da:

Mail info(at)bkk-vdn.de

TEL 02304 9826-0

Steuerlich relevante Bonuszahlungen

Bonuszahlungen aus BoNickel sind bis zu 150,00 Euro je Versicherten nicht steuerpflichtig. Nur wenn die Bonuszahlung 150,00 Euro übersteigt, sind wir dazu verpflichtet, dies an das Finanzamt zu melden. Steuerlich relevant werden die Erstattungen in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden.

Wichtig: Anders als bei BoNickel sind die Erstattungssummen aus BoNickel-Prime nicht steuerpflichtig, da diese vorab privat gezahlt worden sind (siehe Urteil Bundesfinanzhof vom 01.06.2016 Aktenzeichen X R 17/15). Bei weiteren Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung deiner Bonuszahlung und deren Auswirkungen wende dich bitte direkt an dein zuständiges Finanzamt oder deinen Steuerberater.

Bearbeitungszeit BoNickel, BoNickel-Junior und BoNickel-Prime:

Du bist von uns einen sehr schnellen Service gewohnt. In der Regel bearbeiten wir deine Anliegen innerhalb weniger Tage. Im Zeitraum zwischen November und März haben wir ein sehr hohes Postaufkommen im Rahmen der BoNickel-Bonusauszahlungen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Wochen nach Posteingang. Für deine Geduld während dieser Zeit und dein Verständnis bedanken wir uns herzlich!

Stand: 01.01.24