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Vertrauen Durch Nähe

Wir lassen für Sie nicht nur die Sonne strahlen, sondern schalten auch hier und da mal das Licht an. So zeigen wir Ihnen auf unseren Seiten, was wir Ihnen zusätzlich (Sonne) bieten oder welchen Tipp (Glühbirne) wir für Sie haben.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wer sind wir?

Unseren Leitspruch "Vertrauen Durch Nähe" setzen wir gern in die Tat um. So erhalten Sie bei uns auf unbürokratische, persönliche Weise umgehend Rat und Hilfe. Und zwar in allen Lebenslagen, bei der Geburt eines Kindes genauso wie in den schweren Zeiten einer Erkrankung.

Zu den Ansprechpartnern

Bitte halten Sie bei jeder telefonischen Anfrage Ihre eGK bereit. Vielen Dank!

Aktuelles

Bonusprogramme

Ein gesundheitsbewusstes Verhalten steigert die Lebensqualität. Man ist aktiver, fühlt sich besser und kann Stress im Alltag leichter bewältigen. Lassen Sie sich dafür belohnen!

 

Mitmachen zahlt sich nicht nur für die Gesundheit aus.

BoNickel, das Bonusprogramm der BKK VDN, unterstützt mit attraktiven Geldprämien eine gesunde Lebensführung und gesundheitliche Vorsorge für die ganze Familie.

Was wird belohnt?

Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten. Je Maßnahme werden zwischen 1 und 5 Bonuspunkte vergeben.  Jeder Bonuspunkt ist mindestens 10 Euro wert, so dass ein maximaler Bonus von 200,00 Euro pro Jahr möglich ist.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle, die bei der BKK VDN versichert und mindestens 16 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre können BoNickel-Junior wählen. Jeder kann einen eigenen Bonus erwerben.

Ihre gesammelten Stempel können Sie bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen, möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Bitte reichen Sie den BoNickel bzw. BoNickel-Prime nur einmal für ein Kalenderjahr ein. 

Die Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für welches Sie den BoNickel einreichen. 

Bonuspunkte bei BoNickel in Euro:

Check-up für Frauen und Männer zwischen 18 und 35 Jahre (einmalig)
Nachweis des Arztes erforderlich*

40,00

Check-up für Frauen und Männer ab 35 Jahre (alle 3 Jahre möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*

20,00

Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahre (jährlich möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*

20,00

Hautkrebsscreening privat (jährlich) oder über eGK (alle zwei Jahre)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10,00

Mammographie-Screening ab einem Alter von 50 Jahren
bis zum Ende des 70. Lebensjahres (ab 01.07.2024 bis 75 Jahre/alle 22 bis 26 Monate
nach der letzten Teilnahme möglich)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10,00

Koloskopie (im Rahmen der KFE-RL) für Frauen ab 55
und Männer ab 50 Jahre (zweimal möglich, die zweite
frühestens zehn Jahre nach der ersten)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10,00

eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen oder gemäß Satzung BKK VDN)
Nachweis des Arztes; alternativ den Impfausweis vorlegen*

10,00

Zahngesundheitsuntersuchung bis 17 Jahre (halbjährlich) bzw. ab 18 Jahre (jährlich);
Nachweis des Zahnarztes; alternativ das Zahnarzt-Bonusheft vorlegen*

10,00
PZR - Professionelle Zahnreinigung 
Nachweis des Zahnarztes; alternativ die Rechnung über die PZR-Rechnung vorlegen*
50,00

Vorsorgeuntersuchung J2 von 16 bis 17 Jahre
Nachweis des Arztes erforderlich*

10,00

alle vorgesehenen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
(Auszahlung im Jahr der Entbindung)
Nachweis des Arztes; alternativ Mutterpass vorlegen*

10,00

Sport 

  • in einem Verein des Deutschen Sportbundes
    (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich) oder
  • in einem Fitnessstudio (seit mind. drei Monaten, mind. zweimal monatlich),
    Betreuung durch qualifiziertes Personal (Zertifizierung: DIN EN 17229 oder
    ZERFit) oder
  • Training unter Anleitung eines Dipl.-Sportwissenschaftlers, Physiotherapeuten, 
    lizenzierten Fitnesstrainers (B-Lizenz) oder Sport- und Fitnesskaufmanns oder
  • Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (z. B. Deutsches Sportabzeichen)

Nachweis des Sportvereins / Leistungserbringers / Trainers / Veranstalters erforderlich*

30,00

Ausdauersport (Teilnahme an mind. zwei öffentlichen Veranstaltungen: Laufen, Radfahren, Triathlon, Schwimmen)
Nachweis des Veranstalters; alternativ anderweitiger Nachweis (Urkunde oder An-
meldebestätigung) erforderlich*

10,00

Teilnahme an einem Präventionskurs (zertifiziert durch die Zentrale
Prüfstelle Prävention)
Nachweis des Arztes erforderlich*

10,00

*Stempel/Unterschrift

Sie haben Ihre Prämie nicht voll ausgeschöpft? Dann nutzen Sie weitere Mehrleistungen des BoNickel-Prime.

Nutzen Sie die Erstattungssumme für unten stehenden Mehrleistungen, um von den Vorteilen des BoNickel-Prime zu profitieren. Ab 5 Maßnahmen verdoppelt sich diese stetig gegenüber dem herkömmlichen BoNickel auf max. 200 bis 400 Euro.

  • Behandlung mit Akupunktur
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (durch Arzt, Physiotherapeuten, Fitnessstudio)
  • Jahresbeitrag für ein Fitnessstudio
  • Sport- und Fitnessbekleidung
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Nicht zertifizierte Gesundheitskurse (z. B. Zumba, Spinning)
  • Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung
  • Brustkrebstastuntersuchung (z. B. discovering hands)
  • Zusatzdiagnostik in der Mutterschaftsvorsorge
  • PSA-Bluttest
  • Geräte zur Messung der Bewegungsintensität von dynamischen Aktivitäten (Pulsfrequenz und/oder Schritte)
  • Elektronische Gesundheitsangebote bzw. digitale Sportkurse
  • Zahnärztliche Leistungen (Zahnversiegelung, Behandlung unter Vollnarkose, unter Lachgas- oder Dämmerschlafnarkose, Funktionsanalyse, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen oder Inlays, digitale Volumentomographie, Lasereinsatz, Hypnose, Bakterienbestimmung Zahnfleischtaschen)
  • Ergänzungsversicherungsverträge privater Krankenversicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Zahnschutz, Zahnerhalt und Zahnersatz sowie Brillen und Kontaktlinsen.

Ihr Zuschuss innerhalb von BoNickel-Prime in Euro:

5 Maßnahmen

max. 200

6 Maßnahmen

max. 225

7 Maßnahmen

max. 250

8 Maßnahmen

max. 300

9 Maßnahmen

max. 350
10 Maßnahmenmax. 400

Wichtig zu wissen:

Für die Überweisung des BoNickel-Prime benötigen wir die Rechnung/en für die Mehrleistung/en zusammen mit dem BoNickel-Bonusformular, möglichst beides bis zum 31.03.des Folgejahres. Bei Kosten unterhalb der jeweiligen Bonushöhe erstatten wir max. die tatsächlichen Aufwendungen. Sie haben Ihre Prämie nicht voll ausgeschöpft? Dann nutzen Sie weitere Mehrleistungen des BoNickel-Prime. Die Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für welches Sie den BoNickel-Prime einreichen. 

 

 

 

 

Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.

Ob die Teilnahme an Kinder- und Jugenduntersuchungen, regelmäßiger Sport oder Zahnvorsorge – BoNickel-Junior bietet attraktive Geldprämien. Mitmachen zahlt sich somit nicht nur für die Gesundheit aus.

Was wird belohnt?

Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten innerhalb des Jahres. Je Maßnahme werden 1 bis 2,5 Bonuspunkte vergeben. Jeder Bonuspunkt ist 10 Euro wert, so dass ein maximaler Bonus von 100 Euro pro Jahr möglich ist.

Sammeln Sie Stempel!

Ihre gesammelten Stempel können Sie bereits im laufenden Jahr bei uns einreichen; möglichst bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Leistungen müssen in dem Jahr erbracht worden sein, für welches Sie den BoNickel-Junior einreichen. 

 

Bonuspunkte bei BoNickel-Junior in Euro:

eine Kinderuntersuchung (U1 bis U9, J1)
(Unterschrift und Stempel des Arztes)

   10

eine Schutzimpfung (von STIKO empfohlen oder gemäß Satzung BKK VDN)
(Unterschrift und Stempel des Arztes; alternativ den Impfausweis vorlegen)

10

eine Kinderuntersuchung (U10, U11)
(Unterschrift und Stempel des Arztes)

10

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (Kinder bis sechs Jahre)
(Unterschrift und Stempel des Zahnarztes)

10

Zahngesundheitsuntersuchung (zweimal jährlich ab sechs Jahre)
(Unterschrift und Stempel des Zahnarztes)

  10

regelmäßiger Sport:

  • in einem Sportverein des Deutschen Sportbundes (seit mind. 3 Monaten, mind. zweimal monatlich) oder
  • anerkanntes Sportabzeichen (z. B. Deutsches Jugendsportabzeichen

(Unterschrift und Stempel des Sportvereins)

10

ein Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, 
Silber oder Gold)

(Unterschrift und Stempel des Leistungserbringers / Trainers / Veranstalters; alternativSchwimmabzeichen vorlegen)

10
erste Professionelle Zahnreinigung25
zweite Professionelle Zahnreinigung25

 

Bitte füllen Sie die Felder an Ihrem Computer aus.


Download-Möglichkeit (2023):

BoNickel/BoNickel-Prime

BoNickel-Junior


Download-Möglichkeit (2024):

BoNickel/BoNickel-Prime

BoNickel-Junior

 

oder kontaktieren Sie uns:

Mail info(at)bkk-vdn.de

TEL 02304 9826-0


 

Bonuszahlungen aus BoNickel sind bis zu 150 Euro je Versicherten nicht steuerpflichtig. Nur wenn die Bonuszahlung 150 Euro übersteigt, sind wir dazu verpflichtet, diese an das Finanzamt zu melden. Steuerlich relevant werden die Erstattungen in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden.

Wichtig: Anders als bei BoNickel sind die Erstattungssummen aus BoNickel-Prime nicht steuerpflichtig, da diese vorab privat gezahlt worden sind (siehe Urteil Bundesfinanzhof vom 01.06.2016 Aktenzeichen X R 17/15).

Bei weiteren Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung Ihrer Bonuszahlung und deren Auswirkungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Bearbeitungszeit BoNickel, BoNickel-Junior und BoNickel-Prime:

Sie sind von uns einen sehr schnellen Service gewohnt. In der Regel bearbeiten wir Ihre Anliegen innerhalb weniger Tage. Im Zeitraum zwischen November und März haben wir ein sehr hohes Postaufkommen im Rahmen der BoNickel-Bonusauszahlungen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Wochen nach Posteingang. Für Ihre Geduld während dieser Zeit und Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich!

Stand: 01.01.2024

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