Versicherungsschutz für nicht Erwerbstätige

Wenn du keiner beruflichen Tätigkeit nachgehst und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst, bist du in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden direkt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.

Hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und kannst dich nicht beitragsfrei familienversichern, besteht die Möglichkeit, Freiwilliges Mitglied der BKK VDN zu werden. Nachstehend findest du die am häufigsten gestellten Fragen zur Versicherung für Nicht-Erwerbstätige.


Voraussetzung für eine Freiwillige Mitgliedschaft

Bestand zuletzt eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, kannst du dich auch als freiwilliges Mitglied versichern. Beginn der freiwilligen Versicherung ist der Tag, der auf das Ende der bisherigen Mitgliedschaft folgt.

Beitrag

Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung gilt für dich der ermäßigte Beitragssatz von 17,19 %. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,60 %. Bei Mitgliedern, die die Elterneigenschaft erfüllen, wird der Beitragsanteil zur Pflegeversicherung von 3,60 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) um jeweils 0,25 % reduziert. Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Zuschlag von 0,60 %.

Die Beiträge werden als Prozentsatz von deinen tatsächlichen Einkünften berechnet. Hierzu zählen z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Unterhalt. Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach deinem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.512,50 Euro. Sollte dein Einkommen niedriger sein, richten sich deine Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe deiner tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.248,33 Euro.

Das heißt, dass du 2025:

  • mindestens aus einem Einkommen von monatlich 1.248,33 Euro und
  • höchstens aus einem Einkommen von monatlich 5.512,50  Euro Beiträge zahlst.

Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.248,33 Euro
KV184,88
PV44,94
PVmZ52,43
Gesamt ohne Zuschlag PV229,82
Gesamt mit Zuschlag PV237,31
Werte in Euro

Besonderheiten bei der Beitragsberechnung

Sollte dein Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.

Wichtig: 

Reiche uns bitte neben dem Antrag zur Freiwilligen Versicherung für alle Einkünfte entsprechende Nachweise ein (einschließlich der Einkünfte des ggf. nicht gesetzlich versicherten Ehepartners).

Stand: 01.07.2025