Versicherungsschutz für Studenten

Ein Studium bedeutet einen ganz neuen Lebensabschnitt – voller neuer Erfahrungen und auch neuer Fragen, zum Beispiel zur Krankenversicherung. Bei der BKK VDN unterstützen wir dich bei allem rund um Versicherung und Beiträge während deines Studiums, damit du den Kopf frei hast für das, was wirklich zählt.

Während deines Studiums kannst du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei über die Familienversicherung eines Elternteils mitversichert sein, solange dein Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet und keine eigene Versicherungspflicht besteht.

Sobald die Familienversicherung endet oder die Altersgrenze erreicht ist, besteht die Möglichkeit, in die studentische Krankenversicherung zu wechseln. Nachstehend findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zu deinem Versicherungsschutz.

Unter diesen Voraussetzungen bist du kostenfrei familienversichert:
  • Schul- oder Berufsausbildung
  • Wohnort im Inland
  • keine eigene Krankenversicherung
  • keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten
  • keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit
  • keine Überschreitung der Altersgrenze (ggf. verlängert um gesetzliche Dienstpflicht bzw. Freiwilligendienst); für Ehegatten gibt es keine Altersgrenze
  • persönliches Einkommen (ohne Leistungen nach dem BAföG) übersteigt monatlich nicht 535 Euro (bzw. 556 Euro bei geringfügigen Beschäftigungen)
  • mindestens ein Elternteil* oder Ehegatte/Lebenspartner ist Mitglied der BKK VDN

*Leider können wir dich nicht familienversichern, wenn ein Elternteil, und zwar der mit dem höheren Einkommen, nicht gesetzlich krankenversichert ist (z. B. privat versichert) und sein Gesamteinkommen die Versicherungspflichtgrenze (mehr als 6.150 Euro monatlich) übersteigt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn deine Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Wenn die kostenlose Familienversicherung für dich nicht mehr möglich ist – zum Beispiel, weil du über 25 bist oder mehr als 535 Euro 535 € im Monat verdienst – kannst du zur günstigen Krankenversicherung für Studierende wechseln. Diese kannst du bis zum Ende des Semesters nutzen, in dem du 30 wirst.Deine Mitgliedschaft endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben hast, bei Studienende mit dem Ende des Semesters.

Die Krankenversicherung der Studentinnen kommt nicht zum Tragen, wenn du z. B. in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst, familienversichert oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig bist.

Leistungen

Als Student erhältst du die gleichen Leistungen wie alle anderen Mitglieder der BKK VDN (Ausnahme: Krankengeld).

Dein Beitrag pro Monat in Euro

Krankenversicherung (KV)114,66
Pflegeversicherung* (PV)30,78
Pflegeversicherung mit Zuschlag* (PVmZ)35,91

*(PV) Wenn du die Elterneigenschaft erfüllst, wird der Beitragsanteil zur Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) um jeweils 0,25 % reduziert.

*(PVmZ) Gilt für dich, sofern du das 23. Lebensjahr vollendet hast und kinderlos bist.

Die Beiträge sind in der Regel für das gesamte Semester im Voraus fällig. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung ist auch eine monatliche Zahlung möglich.

Wenn du Leistungen nach dem BAföG bekommst, kann ein monatlicher Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geleistet werden. Nähere Informationen dazu erhältst du bei dem für dich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Wenn du dich von der Versicherungspflicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5
SGB V
 befreien lassen möchtest, reiche bitte einen formlosen Antrag bei uns ein. Wichtig ist, dass uns dieser Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem du versicherungspflichtig geworden bist, vorliegt und du einen Nachweis über eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall (Private Versicherung) erbringst.

Freiwillige Mitgliedschaft

Besteht für dich weder die Möglichkeit einer Familienversicherung noch einer Studentischen Krankenversicherung (KVdS), kannst du dich freiwillig versichern.

Voraussetzung hierfür ist, dass zuletzt eine Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse bestand. Beginn der freiwilligen Versicherung ist der Tag, der auf das Ende der bisherigen Mitgliedschaft folgt.

Du kannst dich bei uns zum ermäßigten Beitragssatz von 17,19 % versichern. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,60 %. Bei Mitgliedern, die die Elterneigenschaft erfüllen, wird der Beitragsanteil zur Pflegeversicherung von 3,60 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) um jeweils 0,25 % reduziert. Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zusätzlich einen Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,60 %. Die Beiträge werden als Prozentsatz von deinem tatsächlichen Einkommen berechnet.

Bitte beachte, dass der Gesetzgeber für die Beitragsbemessung Mindest- und Höchstentgeltgrenzen (Mindestbemessungs- und Beitragsbemessungsgrenze) vorschreibt.

Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.248,33Euro

KV184,88
PV44,94
PVmZ52,43
Gesamt ohne Zuschlag PV229,82
Gesamt mit Zuschlag PV237,31

Werte in Euro

Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 Euro

KV947,60
PV198,45
PVmZ231,53
Gesamt ohne Zuschlag PV1.146,05
Gesamt mit Zuschlag PV1.179,12

Werte in Euro

Besonderheiten bei der Beitragsberechnung

Sollte dein Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen. Die Beiträge werden in diesem Fall mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet (max. in Höhe der halben monatlichen Beitragsbemessungsgrenze = 2.756,25 Euro).

Wichtig:

Bitte reiche die Studienbescheinigungen (pro Semester) ein.

Stand: 01.07.2025