Hilfe bei Behandlungs­fehlern

Auch Ärzte können Fehler machen. Oft bleiben diese ohne große Folgen, manchmal können sie aber ernsthafte Auswirkungen haben. Die BKK VDN unterstützt dich dabei, herauszufinden, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und begleitet dich bei den nächsten Schritten – zum Beispiel, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Manchmal läuft die Heilung nicht so, wie du es dir erhofft hast: Eine Operationswunde heilt nicht richtig, oder nach der Krankengymnastik werden die Schmerzen eher schlimmer statt besser. Das kann sehr belastend sein. Aber dein Körper ist keine Maschine – Heilungsprozesse verlaufen nicht immer nach Plan. Auch eine fachgerecht durchgeführte Behandlung kann scheitern.

Trotzdem gilt: Wenn der erwartete Heilungserfolg ausbleibt und Beschwerden oder Schmerzen anhalten, kann das ein Hinweis auf einen Behandlungsfehler sein. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den anerkannten fachlichen Standards durchgeführt wurde. Manchmal besteht der Fehler auch darin, dass eine notwendige Behandlung gar nicht erst vorgenommen wurde.

Gemeinsam Hinweisen nachgehen

Wenn du einen Behandlungsfehler vermutest, melde dich bei uns. Wir unterstützen dich bei der Aufklärung deines Verdachts. Falls nötig, können wir Kranken- und Behandlungsunterlagen von Ärzten oder Krankenhäusern anfordern, zum Beispiel Befunde, Röntgenbilder oder anderes Bildmaterial, um den Fall zu prüfen. Du musst nur zustimmen und eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben – um den Rest kümmern wir uns.

Gutachten als Basis für Schadensersatz

Wenn sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nach Prüfung der Unterlagen erhärtet, können wir den Medizinischen Dienst beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten klärt, ob ein Fehler im Behandlungsablauf die Ursache für den entstandenen Schaden sein kann. Es bildet die fachliche Grundlage für eine gerichtliche oder außergerichtliche Klärung. Dann ist es ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Unabhängige Beratung für dich

Auch die Ärzteschaft hat Einrichtungen eingerichtet, die Patienten bei der Klärung von Behandlungsfehlerverdachtsfällen unterstützen – meist sind das Kommissionen oder Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern. Außerdem kannst du dich bei der Unabhängigen Patientenberatung kostenlos und auf Wunsch auch anonym von unabhängigen Experten beraten lassen.

Unsere Ansprechpartnerin bei Behandlungsfehlern:

Sabine Arndt

TEL02304 9826-121
FAX02304 9826-507
MAILsabine.arndt@bkk-vdn.de