Freiwillige Versicherung

Jeder Mensch mit Wohnsitz in Deutschland braucht eine Krankenversicherung. Für die meisten Menschen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung ist für alle Personen interessant, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, aber den Schutz einer gesetzlichen Versicherung wünschen. Zum Beispiel für Selbstständige, Arbeitnehmende mit hohem Einkommen oder Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden.

Alles Wichtige zu deinem Versicherungsschutz – klar und einfach erklärt:

Welcher Beitragssatz gilt für mich?

Du kannst dich bei uns zum ermäßigten Beitragssatz von 17,19 % versichern. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.

Welchen Beitrag muss ich entrichten?

Die Beiträge werden als Prozentsatz von deinem tatsächlichen Einkommen berechnet.

Beitragssatz, ermäßigt zur Krankenversicherung (KV)

= 17,19

Beitragssatz zur Pflegeversicherung* (PV)

= 3,60

Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Zuschlag* (PVmZ)

= 4,20

*(PV) Bei Mitgliedern, die die Elterneigenschaft erfüllen, wird der Beitragsanteil zur Pflegeversicherung von 3,60 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) um jeweils 0,25 % reduziert.
*(PVmZ) Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 0,60 %.

Bemessungsgrundlage

Zu beachten ist, dass uns der Gesetzgeber für die Beitragsbemessung Mindest- und Höchstentgeltgrenzen (= Mindestbemessungsgrenze und Beitragsbemessungsgrenze) vorschreibt.

Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.248,33 Euro
KV184,88
PV44,94
PVmZ52,43
Gesamt ohne Zuschlag PV229,82
Gesamt mit Zuschlag PV237,31
Werte in Euro
Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 Euro
KV980,69
PV198,45
PVmZ231,53
Gesamt ohne Zuschlag PV1.146,05
Gesamt mit Zuschlag PV1.179,12
Werte in Euro

Gibt es weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung?

Sollte dein Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.

Stand: 01.01.2025