Wenn du nicht krankenversichert bist, kannst du dich Freiwillig versichern. Voraussetzung hierfür ist, dass zuletzt eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand. Beginn der Freiwilligen Versicherung ist der Tag, der auf das Ende der bisherigen Mitgliedschaft folgt.
Welcher Beitragssatz gilt für mich?
Du kannst dich bei uns zum ermäßigten Beitragssatz von 17,19 % versichern. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.
Welchen Beitrag muss ich entrichten?
Die Beiträge werden als Prozentsatz von deinem tatsächlichen Einkommen berechnet.
Beitragssatz, ermäßigt zur Krankenversicherung (KV) |
= 17,19 |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung* (PV) |
= 3,60 |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Zuschlag* (PVmZ) |
= 4,20 |
*(PV) Bei Mitgliedern, die die Elterneigenschaft erfüllen, wird der Beitragsanteil zur Pflegeversicherung von 3,60 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) um jeweils 0,25 % reduziert.
*(PVmZ) Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 0,60 %.
Zu beachten ist, dass uns der Gesetzgeber für die Beitragsbemessung Mindest- und Höchstentgeltgrenzen (= Mindestbemessungsgrenze und Beitragsbemessungsgrenze) vorschreibt.
Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.248,33 Euro |
|
---|---|
KV |
184,88
|
PV |
44,94
|
PVmZ |
52,43
|
Gesamt ohne Zuschlag PV |
229,82 |
Gesamt mit Zuschlag PV |
237,31 |
Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.248,33 Euro | ||
KV | 184,88 | |
PV | 44,94 | |
PVmZ | 52,43 | |
Gesamt ohne Zuschlag PV | 229,82 | |
Gesamt mit Zuschlag PV | 237,31 |
Monatliche Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 Euro | ||
KV | 980,69 | |
PV | 198,45 | |
PVmZ | 231,53 | |
Gesamt ohne Zuschlag PV | 1.146,05 | |
Gesamt mit Zuschlag PV | 1.179,12 |
Gibt es weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung?
Ist dein Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, das Einkommen deines Ehepartners bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der halben monatlichen Beitragsbemessungsgrenze 2.756,25 Euro) berücksichtigt.
Stand: 01.01.2025