Zahnärztliche Behandlung

Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt werden Zahnerkrankungen frühzeitig erkannt und können somit unter Schonung der Zahnsubstanz behandelt werden.

Erwachsene erhalten diese Untersuchung einmal je Kalenderjahr, Kinder bis zum 18. Lebensjahr kalenderhalbjährlich.

Folgende Behandlungen werden von uns übernommen. Lege dazu einfach deine Versichertenkarte in der Zahnarztpraxis vor:

  • eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
  • Beratung,
  • einmaljährliche Zahnsteinentfernung,
  • Röntgenuntersuchung,
  • Zahnfüllungen,
  • örtliche Anästhesien,
  • Wurzelbehandlungen nach den vorgegebenen Richtlinien,
  • Entfernen von nichterhaltungswürdigen Zähnen,
  • Individualprophylaxe bei Versicherten zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr,
  • Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern unter 6 Jahren,
  • Versiegelungen von kariesfreien Zahnfissuren an den großen, bleibenden Backenzähnen bis zum 18. Lebensjahr.

Wichtige Information:

Auch die medizinisch notwendige Behandlung einer Parodontalerkrankung oder Kieferverletzung sowie Kiefergelenkserkrankungen gehört zu unseren Leistungen. Bitte beantrage diese vorab.

Für eine nachweislich regelmäßige Zahnvorsorge erhält der Versicherte einen höheren Festzuschuss. Bei unzumutbarer finanzieller Belastung (Härtefall) beteiligen wir uns mit einem Zuschuss in Höhe von 100 % auf die Regelversorgung.

Weitere Informationen

 

Für die Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan mit dem zahnmedizinischen Befund, der Regelversorgung, der tatsächlich vorgesehenen prothetischen Versorgung sowie den geschätzten Kosten. Eine Versorgung mit Kronen, Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Lege uns daher bitte vorab den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz im Original vor.

Eine Bezuschussung für die Implantatsetzung sowie deren Begleitleistungen darf von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden!

Entscheidest du dich für eine aufwändigere oder andere Versorgung als die Regelversorgung, z. B. für den implantatgetragenen Zahnersatz oder eine vollverblendete Krone, dann bekommst du den Festzuschuss, der bei der Regelversorgung angefallen wäre.

Aufwändigere plastische Füllungsmaterialien (Kunststoff) und Einlagefüllungen (Inlays) sind mit Mehrkosten verbunden, die mit dem Zahnarzt privat zu vereinbaren sind. Vor Behandlungsbeginn muss dieser dir eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung ausstellen.

An den Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Kronen, Brücken und herausnehmbaren Zahnersatz (Regelversorgung) beteiligen wir uns mit einem befundbezogenen Festzuschuss.

Wer regelmäßig, d. h. einmal bzw. zweimal kalenderjährlich, im Rahmen einer Vorsorge zum Zahnarzt geht, erhält einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Der Festzuschuss erhöht sich auf 70 %, wenn du in den letzten fünf Jahren und auf 75 %, wenn du in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt warst. Versicherte unter 18 Jahren müssen einmal pro Kalenderhalbjahr die Vorsorge in Anspruch genommen haben. Lasse dir von deinem Zahnarzt die Vorsorgeuntersuchungen in deinem Bonusheft (erhältlich bei Ihrem Zahnarzt) dokumentieren.

WICHTIG: Das Jahr 2020 wird als Vorsorgejahr angerechnet, auch wenn du aufgrund der Corona-Pandemie die Vorsorgeuntersuchung nicht durchführen lassen konntest.


Zahnreinigung

Unser Extra:

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) soll das Karies- und Parodontitis-Risiko mindern. Dabei werden Beläge und oberflächliche Verfärbungen entfernt, die Zähne poliert und mit Fluor behandelt.

In der Regel bezahlen die Patienten diese Behandlung selbst. Wir bieten Versicherten ab dem 18. Lebensjahr aber die Möglichkeit einer kostenlosen PZR bei einem unserer Vertragszahnärzte (DentNet) an.

Weitere Informationen: www.dentnet.de.

Bitte teile bei der Terminvereinbarung mit, dass du die PZR über DentNet wünschst.

Was ist, wenn dein Zahnarzt kein Vertragspartner ist?

  • Selbstverständlich kannst du dich weiterhin von deinem Zahnarzt behandeln lassen und trotzdem einen Vertragszahnarzt für die kostenlose PZR aufsuchen.
  • Dein Zahnarzt hat jederzeit die Möglichkeit ein Vertragspartner zu werden.
  • Entscheidest du dich dazu die PZR bei deinem Zahnarzt durchführen zu lassen, obwohl dieser kein Vertragspartner ist, wird er diese privat in Rechnung stellen. Informiere dich über mögliche Erstattungen innerhalb unseres Bonusprogramms BoNickel.

 

Zahnersatz:

Unser Extra

Spare bei Zahnersatz. Gemeinsam mit „2te ZahnarztMeinung“ und „DentNet“ machen wir das möglich! Nutze die Gelegenheit und informiere dich:

 

Erhalte hier die Broschüren:

2te-ZahnarztMeinung
DentNet

Wichtige Information:

Du kannst dir einen weiteren kostenfreien Heil- und Kostenplan im Rahmen einer Zweitmeinung ausstellen lassen.

Dein Vorteil

  • Eine volle Kostenübernahme durch uns ist möglich.


Eine Liste mit unseren DentNet Vertragszahnärzten


Unser Service für dich bei DentNet: Der online-Kosten-Check für deinen Zahnersatz

Weitere Informationen: https://www.dentnet.de/

Stand: 01.01.2025