Dein Zuhause ist ein vertrauter Ort – und oft der beste Platz, um Unterstützung zu erhalten. Für viele pflegebedürftige Menschen bedeutet ein Umzug in ein Heim eine große Umstellung und Belastung.
Die BKK VDN steht dir mit umfassenden Leistungen und persönlicher Beratung zur Seite, damit du auch in den eigenen vier Wänden bestmöglich versorgt bist.
Welche Möglichkeiten die häusliche Pflege bietet und wie wir dich dabei auch finanziell unterstützen, erklären wir dir gerne – verständlich, individuell und unkompliziert.
Pflegegeld – wenn Angehörige oder Freunde dich zu Hause unterstützen
Du möchtest zu Hause gepflegt werden – von vertrauten Menschen wie deiner Familie, Freunden oder Nachbarn? Dann hast du Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld unterstützt dich dabei, deine Pflege selbst zu organisieren und deine Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen. Du bestimmst, wer dich pflegt – und kannst dieser Person für ihren Einsatz eine finanzielle Anerkennung geben.
Die BKK VDN Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich zum Monatsende, zuverlässig und pünktlich.
Pflegegeld pro Monat (nach Pflegegrad):
| Pflegegrad | Pflegegeld in Euro |
| 2 | 347 |
| 3 | 599 |
| 4 | 800 |
| 5 | 990 |
Regelmäßige Pflegeeinsätze – für deine Sicherheit zu Hause
Wenn du ausschließlich Pflegegeld erhältst, ist eine regelmäßige Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben
Pflegegrad 2 und 3: mindestens alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: mindestens alle 3 Monate
Diese Einsätze helfen dabei, deine Pflegequalität zu sichern und frühzeitig mögliche Probleme zu erkennen.
Gut zu wissen:
Die Kosten für diese Pflegeeinsätze übernimmt komplett die Pflegekasse – der Pflegedienst rechnet direkt mit uns ab. Du musst dich um nichts kümmern.
Wichtig:
Wenn die Pflegeeinsätze nicht regelmäßig stattfinden, kann dein Pflegegeld gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wie viel Pflegegeld steht dir zu?
Nutze unseren Pflegegeldrechner, um deinen monatlichen Anspruch einfach zu berechnen.
Pflege zu Hause – mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
Du möchtest in deiner vertrauten Umgebung bleiben und dennoch rundum gut versorgt sein? Ein ambulanter Pflegedienst macht das möglich. Qualifizierte Pflegekräfte kommen regelmäßig zu dir nach Hause – ganz nach deinem persönlichen Bedarf.
Was leisten ambulante Pflegedienste?
Ambulante Dienste unterstützen dich:
- bei der körperbezogenen Pflege (z. B. Waschen, Anziehen)
- mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- im Haushalt
- bei seelischen Belastungen
- mit medizinisch notwendigen Therapie- oder Behandlungsmaßnahmen
Du hast die Wahl zwischen vielen anerkannten privaten Anbietern und Wohlfahrtsverbänden wie dem DRK, den Maltesern, Caritas u. v. m.
Auch in Wohngemeinschaften kannst du Pflegedienstleistungen gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen nutzen – das spart Kosten und schafft zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung.
Deine Ansprüche bei ambulanter Pflege
| Pflegegrad | Max. Betrag für Pflegesachleistungen / Monat (in Euro) |
| 1 | 0,00 (Nutzung anderer Leistungen möglich) |
| 2 | 796 |
| 3 | 1.497 |
| 4 | 1.859 |
| 5 | 2.299 |
Die Kosten rechnet der Pflegedienst direkt mit uns, der BKK VDN, ab – du musst dich um nichts kümmern. Die genauen Leistungen besprichst du direkt mit dem Anbieter in einem schriftlichen Pflegevertrag.
Pflegedienst finden – schnell & einfach mit unserem Pflegefinder.
Pflege kombinieren: Pflegedienst & Pflegegeld
Du kannst ambulante Pflegedienste auch mit Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen kombinieren. Wenn du nicht den kompletten Betrag für Sachleistungen ausschöpfst, bekommst du zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld von uns.
Wichtig:
Du kannst nicht den vollen Betrag für Sachleistung und Pflegegeld erhalten. Der Anteil des genutzten Sachleistungsbetrags wird prozentual auf das Pflegegeld angerechnet.
Die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes erfolgt nachträglich, sobald die Abrechnung des Pflegedienstes bei uns eingegangen ist – das kann einige Tage oder Wochen dauern.
Beispiel:
Du hast Pflegegrad 2 und nutzt 199 Euro für Pflegesachleistungen (25 % des Höchstbetrags).
Dann bekommst du zusätzlich 75 % des Pflegegeldes, also 260,25 Euro.
Rechne dein anteiliges Pflegegeld ganz einfach selbst aus.
So bleibst du flexibel, selbstbestimmt – und bestens versorgt mit der Unterstützung der BKK VDN.
Tages- und Nachtpflege – gut versorgt, stundenweise entlastet
Du brauchst tagsüber oder nachts mehr Unterstützung – möchtest aber weiterhin zu Hause wohnen? Dann ist die Tages- oder Nachtpflege genau das Richtige für dich. In speziellen Einrichtungen wirst du stundenweise professionell betreut und gepflegt, ganz nach deinem persönlichen Bedarf.
Diese Angebote ergänzen die häusliche Pflege ideal und entlasten dich sowie deine Angehörigen. Während du liebevoll versorgt wirst, haben deine Angehörigen Zeit für Beruf, Erledigungen oder eine wohlverdiente Auszeit.
Wie funktioniert die Tagespflege?
In der Tagespflege wirst du tagsüber – oft vom Frühstück bis zum Nachmittag – betreut. Du erhältst:
- individuelle pflegerische Unterstützung
- regelmäßige, ausgewogene Mahlzeiten
- Gemeinschaft und soziale Aktivitäten (z. B. Gedächtnistraining, Spiele, gemeinsames Singen)
Das bringt nicht nur Abwechslung und Lebensfreude, sondern kann auch dabei helfen, körperlich und geistig fit zu bleiben – insbesondere bei Demenz.
Auch für spezielle Bedürfnisse:
Einige Einrichtungen bieten besondere Betreuungskonzepte – etwa für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Demenzerkrankungen.
Was übernimmt die BKK VDN?
Die Kosten für Tages- oder Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen übernommen – abhängig von deinem Pflegegrad:
| Pflegerad | Leistungsbetrag pro Monat (in Euro) |
| 1 | 0,00 (* Entlastungsbetrag möglich) |
| 2 | 721 |
| 3 | 1.357 |
| 4 | 1.685 |
| 5 | 2.085 |
*Wenn du Pflegegrad 1 hast, kannst du den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Tages- oder Nachtpflege nutzen – dafür reichst du einfach die Rechnungen bei uns ein.
Bequem hin und zurück:
Viele Einrichtungen bieten einen Fahrdienst, der dich abholt und wieder nach Hause bringt – oft ist dieser Service bereits im Preis enthalten.
Hier geht’s zum Antrag auf teilstationäre Pflege
Mehr Betreuung, mehr Gemeinschaft, mehr Entlastung – mit der Tages- und Nachtpflege unterstützt
Ambulant betreute Wohngruppen – gemeinsam wohnen, individuell gepflegt
In einer ambulant betreuten Wohngruppe leben mindestens drei pflegebedürftige Menschen dauerhaft zusammen – jeder in einem eigenen Zimmer, aber mit gemeinsam genutzten Bereichen wie Küche, Bad oder Wohnzimmer. Diese Wohnform ermöglicht dir ein selbstbestimmtes Leben, bietet soziale Kontakte und gleichzeitig die Sicherheit durch professionelle Unterstützung im Alltag.
Deine Vorteile
Die BKK VDN unterstützt die Gründung einer solchen Wohngruppe finanziell:
- Bis zu 2.613 Euro pro Person (max. 10.452 Euro pro Wohngruppe)
- Zusätzlich möglich: Der monatliche Wohngruppenzuschlag
Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du zusätzlich einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro, unabhängig von anderen Pflege- und Entlastungsleistungen, die du bereits bekommst.
Voraussetzungen für den Zuschlag:
- Die Wohngruppe lebt in einer gemeinsamen Wohnung, mit gemeinsam nutzbaren Räumen wie Bad, Küche und (wenn vorhanden) einem Aufenthaltsraum.
- Es wohnen mindestens drei Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher dauerhaft zusammen.
- Die Gruppe beauftragt eine Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst mit pflegerischen, organisatorischen oder verwaltenden Aufgaben.
- Die Pflegebedürftigen erhalten ambulante Leistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem.
Wichtig:
Der Wohngruppenzuschlag ist nicht möglich, wenn du vollstationäre Pflegeleistungen beziehst (z. B. im Pflegeheim oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe).
So beantragst du die Zuschüsse:
Möchtest du die Gründungshilfe oder den monatlichen Zuschlag nutzen? Dann erhältst du den passenden Antrag direkt bei uns, der BKK VDN.
Der monatliche Zuschlag wird ab dem Monat gezahlt, in dem dein Antrag bei uns eingeht.
Selbstbestimmt wohnen – gemeinsam statt einsam. Die BKK VDN unterstützt dich dabei.