Zuzahlungen

Zuzahlungen müssen von Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres für alle medizinischen Leistungen erhoben werden (Ausnahme: Zuzahlung für Fahrkosten auch für Versicherte unter 18 Jahren). Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten.

Antrag Zuzahlungen

Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich die Belastung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als „chronisch krank“ gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und

  • mindestens Leistungen der sozialen Pflegeversicherung des Pflegegrades 3 erhalten oder
  • einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % nachweisen
    oder
  • ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde.

Bescheinigung über eine chronische Erkrankung

Die Musterbescheinigung liegt aber auch deinem behandelnden Arzt vor. Die Bescheinigung muss uns spätestens nach zwei Jahren erneut vorgelegt werden.

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet. Die Belastungsgrenze verringert sich durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 9.312,00 Euro) und ggf. den Freibetrag für den Ehepartner bzw. den Lebenspartner bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (6.363,00 Euro).

Unser Tipp: Bewahre die Belege über geleistete Zuzahlungen auf. So können wir dir zu viel gezahlte Beträge erstatten.

Außerdem führen Apotheken sog. Zuzahlungslisten. Sofern du immer dieselbe Apotheke aufsuchst, nutze diesen Service und lasse dir die Liste über deine Zuzahlungen aushändigen.

Stand: 01.01.24