Arbeits-/Wegeunfall

Ereignet sich der Unfall während der Tätigkeit, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss ein Zusammenhang bestehen. Von einem Wegeunfall spricht man, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zur bzw. von der Arbeit ereignet hat.

Nach einem Arbeits-/Wegeunfall muss zwingend ein Durchgangsarzt (Facharzt Chirurgie/Orthopädie) aufgesucht werden, da dieser besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten ist.

Ein Arbeits-/Wegeunfall, der zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Die Unfallanzeige wird vom Arbeitgeber aufgenommen und gemeldet. Der Arzt schreibt einen entsprechenden Bericht und leitet diesen an den Unfallversicherungsträger weiter.

Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, zahlt die BKK VDN im Auftrag der Berufsgenossenschaft Verletztengeld aus.

Stand: 01.01.2025