Auslandsaufenthalt

Die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) befindet sich auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz als Anspruchsbescheinigung für unmittelbar notwendige Behandlungen (auch stationär) und die fortlaufende Versorgung chronischer Erkrankungen, z. B. Diabetes. Trotz EU-Austritt kann die EHIC auch in Großbritannien genutzt werden.

Für die Länder Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien kannst du nur mit einem Auslandskrankenschein die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Sprich uns uns hierzu vor Reisebeginn an.

Auslandskrankenschein anfordern

Sollten dir während deines Auslandsaufenthalts Krankheitskosten entstehen, können wir diese bis zur Höhe der in Deutschland gültigen Honorar- und Vergütungssätze erstatten, sofern mit dem entsprechenden Land ein Abkommen besteht.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland

Bei im Ausland entstandenen Behandlungskosten lege dem Antrag bitte die Rechnungsbelege, Verordnungen und bei Arzneimitteln die Beipackzettel im Original bei.

Antrag auf Erstattung

Bei bewusster Wahl einer Behandlung im Ausland, müssen wir die Kostenübernahme vorher genehmigen. Dies gilt auch, wenn eine besondere medizinische Betreuung notwendig ist, z. B. Dialysebehandlungen. Zudem können dir zusätzliche Verwaltungskosten entstehen.

Prüfe rechtzeitig vor Reiseantritt, ob bestimmte Schutzimpfungen empfohlen werden.

Unser Tipp: Im Ausland entstehende Behandlungskosten (Privatbehandlung) liegen in der Regel erheblich über den in Deutschland gültigen Vergütungssätzen. Vor einer Auslandsreise solltest du deshalb eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung abschließen. Zum Beispiel bei unserem Partner Barmenia. Diese Versicherung wird oft sehr günstig angeboten und deckt beispielsweise die Behandlungskosten in Ländern, mit denen

kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ab.

Barmenia Zusatzversicherung

Berufsbedingter Auslandsaufenthalt

Bei zeitlich befristeten berufsbedingten Auslandsaufenthalten spricht der Gesetzgeber von einer Entsendung. In diesem Fall kann von dir und deinen mitversicherten Familienangehörigen im EU-Ausland auch die EHIC benutzt werden. Alternativ müssen die Sachkosten vom Arbeitgeber in voller Höhe getragen werden. Diese werden ihm anschließend von der BKK VDN in Höhe der Kosten, die in Deutschland entstanden wären, erstattet. Dies ist ggf. für dich vorteilhafter.

Wir beraten dich und deinen Arbeitgeber gerne dazu.

Auch interessant:

Stand: 01.01.2025