Du kannst dich innerhalb von drei Monaten, nachdem du versicherungspflichtig geworden bist, von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn
- dein Arbeitsentgelt die (zum Jahreswechsel geänderte) Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet
- du Arbeitslosengeld beziehst und die letzten fünf Jahre vor Bezug nicht gesetzlich, aber anderweitig, krankenversichert warst
- du eine Teilzeittätigkeit während deiner Elternzeit aufgenommen hast
- deine wöchentliche Arbeitszeit wegen der Pflege z. B. eines Angehörigen herabgesetzt wird
- du eine Teilzeittätigkeit nach einer Eltern- bzw. einer Pflegezeit aufgenommen hast und die letzten 5 Jahre (wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) versicherungsfrei warst
- du einen Rentenantrag gestellt hast, Rente beziehst oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung) in Anspruch nimmst
- du dich an einer Hochschule eingeschrieben hast oder ein Praktikum absolvierst
- du eine Beschäftigung als Arzt im Praktikum ausübst
- du in einer anerkannten Einrichtung für behinderte Menschen tätig bist
Wenn du die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllst und privat krankenversichert bist, kannst du einen formlosen Antrag stellen. Füge deinem Antrag einfach den Nachweis über deine Krankenversicherung bei. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir dir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand: 01.01.24