Kranken- und Pflegeversicherung
Du bist Arbeitnehmer*in und in Elternzeit und/oder beziehst Elterngeld? Dann brauchst du dir um deinen Versicherungsschutz bei der BKK VDN keine Gedanken zu machen.
Freiwillig versicherte Angestellte, die grundsätzlich einen Anspruch auf Familienversicherung haben, sind beitragsfrei weiter versichert. Sollte dieser Anspruch nicht bestehen, wird die freiwillige Versicherung angepasst. Das Elterngeld bleibt unberücksichtigt.
Mindestbemessungsgrenze | = 1.178,33 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze | = 5.175,00 Euro |
Bei einem Einkommen unterhalb der Mindestbemessungsgrenze werden die Beiträge mindestens aus diesem Betrag berechnet; bei höherem Einkommen bis maximal von der Beitragsbemessungsgrenze.
Weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung
Ist dein Ehepartner*in nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, dessen Einkommen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die Beiträge werden in diesem Fall mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der halben monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2.587,50 Euro) berechnet.
Stand: 01.01.24