Krankenhäuser sind verpflichtet, sicherzustellen, dass du nach deinem stationären oder teilstationären Aufenthalt die Unterstützung bekommst, die du benötigst. Dein individueller Bedarf steht dabei im Mittelpunkt.
Während deiner Behandlung klärt das Krankenhaus, welche Maßnahmen für dich notwendig sind, z. B.:
- Pflegeleistungen
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Rehabilitation
- Hilfsmittel
- Kurzzeitpflege
Das Krankenhaus übernimmt die Kommunikation mit deiner Krankenkasse (und bei Bedarf mit der Pflegekasse), um notwendige Anträge und Genehmigungen einzuleiten.
Welche Informationen bekommst du?
Am Tag deiner Entlassung erhältst du einen ausführlichen Entlassungsbericht. Gleichzeitig werden alle wichtigen Informationen an weiterbehandelnde Ärzte, Therapeuten, Rehabilitationseinrichtungen oder Pflegedienste weitergeleitet – selbstverständlich unter Einhaltung des Datenschutzes.
Verordnungen durch Klinikärzte
Im Rahmen des Entlassmanagements können Klinikärzte dir Folgendes für maximal sieben Tage verordnen:
- Arzneimittel (kleinste Packung, z. B. N1)
- Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
- Häusliche Krankenpflege
- Soziotherapie
- Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Unterstützung durch die Krankenkasse
Wir stehen dir und den Krankenhäusern bei der Organisation der Anschlussversorgung zur Seite. Während unserer Geschäftszeiten sind wir telefonisch für dich erreichbar.
Fragen? Wir sind für dich da!
Marc Seebach
TEL 02304 9826-263
FAX 02304 9826-505
MAIL marc.seebach@bkk-vdn.de