Wir übernehmen die Kosten für Fahrten, sofern diese aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Dies ist der Fall:
- bei Leistungen, die stationär erbracht werden,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch ohne stationäre Behandlung,
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können in Ausnahmefällen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlen- bzw. Chemotherapie oder ambulanten Dialysebehandlung.
Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt.
Wichtig:
Dein Eigenanteil je Fahrt beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Fahrkosten. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie Fahrten zur teilstationären Behandlung erfolgt eine Zuzahlung bei der BKK VDN lediglich für die erste und die letzte Fahrt.
Stand: 01.01.2025