Freiwillige Weiterversicherung in der Pflegeversicherung


Wenn du aus der Pflegeversicherung ausgeschieden bist und in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate versichert warst, hast du die Möglichkeit, dich in der Pflegeversicherung (unabhängig vom Krankenversicherungsschutz) freiwillig weiter zu versichern.

Der formlose Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherung erfolgen. Die Fortsetzung der Pflegeversicherung als freiwillige Weiterversicherung dient in erster Linie dem Erwerb von Vorversicherungszeiten für Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse im Falle der Pflegebedürftigkeit. Dies gilt sowohl für ausgeschiedene Mitglieder als auch für Familienversicherte.

Wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, hast du ebenfalls die Möglichkeit, dir über die freiwillige Weiterversicherung eine entsprechende Anwartschaft in der Pflegeversicherung zu sichern. Stelle den formlosen Antrag innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden aus der Pflegeversicherung.

Stand: 01.01.2025