Manchmal informiert dich dein Arzt darüber, dass du eine bestimmte Leistung selbst bezahlen musst. In vielen Fällen handelt es sich dabei um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – ein Angebot, dessen Kosten wir als BKK VDN leider nicht übernehmen dürfen.
Warum werden IGeL nicht von der Krankenkasse bezahlt?
IGeL-Leistungen sind oft medizinisch vertretbar, aber ihr Nutzen ist nicht eindeutig belegt, sie bieten keine besseren Ergebnisse als bewährte Behandlungen oder sie senken keine Nebenwirkungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie schädlich sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – diese Entscheidungen sind für uns verbindlich.
Welche Leistungen gehören zu den IGeL?
Dazu zählen beispielsweise:
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Spezielle Methoden zur Krebsfrüherkennung
- Labortests ohne konkreten Krankheitsverdacht
- Augendruckmessungen zur Glaukom-Früherkennung
In bestimmten Fällen können diese Leistungen aber doch zur Kassenleistung werden – zum Beispiel, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Dein Arzt entscheidet, ob die Kosten über deine Gesundheitskarte abgerechnet werden können.
Worauf solltest du achten?
Wenn dir eine IGeL angeboten wird, muss dein Arzt dich vorab über die Kosten und möglichen Risiken informieren. Es darf keine überraschenden Rechnungen oder unerwarteten Barzahlungen geben. Fordere immer einen schriftlichen Vertrag an, um die genauen Kosten zu kennen – so schützt du dich vor unnötigen Ausgaben. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, da die Kosten je nach Arzt unterschiedlich ausfallen können.
Unterstützung bei deiner Entscheidung
Viele Menschen sind unsicher, ob sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen sollen. Der IGeL-Monitor hilft dir dabei, die medizinische Sinnhaftigkeit bestimmter Leistungen besser einzuschätzen.