Ein schönes Lächeln bedeutet mehr als nur gerade Zähne – es steht für Selbstbewusstsein und Lebensfreude. Bei der kieferorthopädischen Behandlung geht es darum, deine Zahn- und Kieferstellung nachhaltig zu verbessern und dabei individuell auf deine Bedürfnisse einzugehen. Egal ob jung oder erwachsen: Gemeinsam finden wir die passende Lösung für dich und begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu deinem neuen Lächeln.
Für Kinder
Bei vielen Kindern und Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll – etwa dann, wenn Zähne oder Kiefer so fehlgestellt sind, dass das Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt ist. In diesen Fällen (Indikationsgruppen KIG 3–5) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung umfassend.
Für dich bedeutet das: Während der Behandlung fällt zunächst ein Eigenanteil an – 20 % beim ersten Kind und 10 % bei weiteren Kindern. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du diesen Anteil vollständig zurück. Wichtig ist, dass du dafür die Rechnungen und die Abschlussbescheinigung einreichst.
Grundsätzlich gilt: Die Krankenkasse übernimmt alle Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Bei leichteren Fehlstellungen (KIG 1 oder 2) liegt keine medizinisch notwendige Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung vor. In diesen Fällen kannst du die Behandlung auf Wunsch privat vereinbaren.
Für Erwachsene gilt: Kieferorthopädische Behandlungen werden in der Regel nicht übernommen. Eine Ausnahme besteht bei schweren Kieferfehlstellungen, bei denen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung notwendig ist.
Gut zu wissen:
Wenn dir zusätzliche private Leistungen angeboten werden, muss dich deine Kieferorthopädin oder dein Kieferorthopäde immer auch über die reguläre Kassenbehandlung informieren – und zwar ohne Nachteile für dich. Eine Behandlung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob du private Zusatzleistungen in Anspruch nimmst.
Unser Tipp:
Wenn du über private Zusatzleistungen nachdenkst, lass dich ausführlich über Vor- und Nachteile sowie verschiedene Behandlungs- und Materialoptionen beraten. Es kann auch sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen, da die Kosten stark variieren können. Bitte beachte, dass bei privaten Zusatzleistungen über die gesamte Behandlungsdauer (oft 3 bis 5 Jahre) zusätzliche Kosten entstehen können – teilweise bis zu etwa 50 Euro monatlich.
Für Erwachsene
Zahnspangen kommen meist im Kindes- oder Jugendalter zum Einsatz. In bestimmten Fällen kann jedoch auch im Erwachsenenalter eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll oder medizinisch notwendig sein. Die Kosten übernehmen wir dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob eine Kostenübernahme möglich ist, prüft deine Zahnärztin, dein Zahnarzt oder deine Kieferorthopädie. Entscheidend ist, ob eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt, die zum Beispiel das Sprechen, Atmen oder Kauen deutlich beeinträchtigt. Dazu gehören etwa angeborene Fehlbildungen, starke Kieferfehlstellungen oder Folgen von Unfällen.
Zur Einschätzung wird deine Zahn- oder Kieferfehlstellung in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. Diese zeigen den Schweregrad der Beeinträchtigung. Auf dieser Basis erstellt deine Praxis einen Behandlungsplan, den sie zur Prüfung bei uns einreicht.
In der Regel ist eine Kostenübernahme bei Erwachsenen erst ab der KIG-Stufe 4 möglich. Während der Behandlung rechnen wir 80 % der Kosten direkt mit deiner Praxis ab. Deinen Eigenanteil von 20 % übernimmst du zunächst selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhältst du diesen Betrag von uns zurück.
Liegt keine ausreichende medizinische Begründung vor, dürfen wir die Kosten leider nicht übernehmen.
Wenn du Fragen hast, sind wir gerne persönlich für dich da und beraten dich individuell.
Kieferorthopädische Behandlung kompakt.
Bei weiteren Fragen sprich uns bitte an!
Stand: 01.01.2026