Dein Arzt hat dich krankgeschrieben? Mit der BKK VDN hast du einen kompetenten und zuverlässigen Partner an deiner Seite: Bei Arbeitsunfähigkeit oder einem Krankenhausaufenthalt sichern wir dich finanziell ab und zahlen dir Krankengeld. So bleibst du rundum versorgt.
Zunächst zahlt dein Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in der Regel für sechs Wochen weiter. Bei arbeitslosen Menschen übernimmt dies für den gleichen Zeitraum die Agentur für Arbeit. Danach erhältst du von uns das Krankengeld, um den Verdienstausfall weitestgehend auszugleichen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % deines beitragspflichtigen Bruttoverdienstes, jedoch höchstens 90 % deines Nettoentgelts. Wenn du in den zwölf Monaten vor Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten hast, werden diese bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt.
Da auch auf Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge anfallen, ziehen wir diese direkt ab und leiten sie an die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter – natürlich nur, wenn du in den jeweiligen Versicherungen beitragspflichtig bist. Gut zu wissen: Während des Bezugs von Krankengeld zahlst du keine Beiträge zur Krankenversicherung. Deine Krankenversicherung besteht in dieser Zeit beitragsfrei fort.
Wie lange erhalte ich Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld besteht für bis zu 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums bei derselben Krankheit.
Dabei werden alle Zeiten berücksichtigt, in denen du aufgrund derselben oder einer zusätzlich aufgetretenen Erkrankung arbeitsunfähig bist. Auch Phasen, in denen das Krankengeld ruht, etwa bei Bezug von Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme, werden auf die 78 Wochen angerechnet.
Ein neuer Anspruch entsteht, sobald ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum beginnt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du hast einen Versicherungsstatus mit Anspruch auf Krankengeld.
- Du warst wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig.
- Du hast in dieser Zeit mindestens sechs Monate gearbeitet oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden.
Unter welchen Umständen ruht mein Krankengeld?
Dein Anspruch auf Krankengeld ruht, so lange du Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hast oder das Arbeitsentgelt durch eine der folgenden Leistungen ersetzt wird:
- Verletztengeld
- Mutterschaftsgeld
- Arbeitslosengeld
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Winterausfallgeld
Außerdem ruht der Anspruch, wenn uns nicht innerhalb einer Woche nach Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder wenn du nach Ende der Entgeltfortzahlung in den Urlaub fährst, ohne vorher die Zustimmung der BKK VDN einzuholen.
Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung? Erhalte ich währenddessen weiterhin Krankengeld?
Die stufenweise Wiedereingliederung hilft Beschäftigten, nach einer längeren schweren Erkrankung schrittweise wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren. In Abstimmung mit dem Arzt, dem Arbeitgeber und der BKK VDN wird festgelegt, wann die Wiedereingliederung beginnt und wie viele Stunden täglich gearbeitet werden. Dabei werden deine Erkrankung und die Dauer der bisherigen Arbeitsunfähigkeit selbstverständlich berücksichtigt.Während der Wiedereingliederung bleibt dein Anspruch auf Krankengeld bestehen.
Was muss ich tun, um Krankengeld zu erhalten? Was ist die eAU?
Dein Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Damit wir deinen Anspruch auf Krankengeld prüfen können, sendet dein Arzt die Bescheinigung für die Krankenkasse umgehend elektronisch an die BKK VDN (eAU). Nach deinem Praxisbesuch kannst du dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren. Bei der elektronischen Übermittlung gewährleisten wir eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Dein Arbeitgeber kann die erforderlichen Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt bei uns abfragen, wobei Informationen zu deinem Arzt und der Diagnose vertraulich bleiben.Für den Fall, dass der elektronische Versand einmal nicht reibungslos funktionieren sollte, stellt dir die Arztpraxis zusätzlich eine Bescheinigung für den Versand an die Krankenkasse aus. Diese kannst du gerne abfotografieren über unsere BKK Service App hochladen. Auf Wunsch kannst du dir auch eine Ausfertigung für deinen Arbeitgeber mitgeben lassen.
Wann erfolgt die Auszahlung meines Krankengeldes?
Einen festen Stichtag für die Auszahlung deines Krankengelds gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Wir zahlen dein Krankengeld rückwirkend aus. Denn wir können immer nur Krankengeld bis zu dem Datum ausbezahlen, an dem dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Sobald dein Arzt uns eine Folgebescheinigung übermittelt, weisen wir das Krankengeld für den neuen Zeitraum an.