Krankengeld für Selbständige

Hauptberuflich Selbständige haben die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu wählen. Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitseinkommens (berechnet aus dem zur Beitragsbemessung vorgelegten Einkommensteuerbescheides).

Bei Negativeinkommen oder Einkommen unterhalb der Mindestbemessungsgrenze kann entweder kein oder Krankengeld nur in der Höhe des tatsächlichen Arbeitseinkommens gezahlt werden. Aus dem Differenzbetrag von Einkommen und Mindestbemessungsgrenze sowie anderen Einkünften, die während des Krankengeldbezuges erzielt werden, sind weiterhin Beiträge zu leisten.

Weitere Informationen bekommst du von unseren Kolleg*innen aus dem Bereich Krankengeld.

Stand: 01.01.2025