Es gibt ambulante und stationäre Kuren. Sie dienen der Vorsorge oder nach einer ernsthaften Erkrankung der Rehabilitation. Außerdem sollen Kuren dazu motivieren, aktiv etwas für die Gesundheit zu tun.
Verschaffe dir einen Überblick über die verschiedenen Kur- und Rehabilitationsmöglichkeiten.
Die ambulante Rehabilitationskur
Bei dieser Reha-Maßnahme besuchst du tagsüber für vier bis sechs Stunden eine zugelassene Einrichtung in der Nähe deines Wohnortes. Hier wirst du von Ärzten und Therapeuten betreut und behandelt. Die ambulante Rehabilitationskur ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.
Die stationäre Rehabilitationskur
Um von der stationären Kur profitieren zu können, musst du in der Lage sein, aktiv an den Rehabilitationsangeboten teilzunehmen. Eine stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.
Sofern die zu beantragende Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, ist der jeweilige Rentenversicherungsträger für diese Maßnahme zuständig. Gerne übersenden wir dir den entsprechenden Antrag.
Der Antrag – ambulant oder stationär, Rehabilitation oder Vorsorgemaßnahme
Den ausgefüllten Antrag sendest du bzw. dein Arzt an uns zurück. Lege dem Antrag bitte Facharztbefunde und Krankenhausentlassungsberichte bei. Im Zweifelsfall wird dieser vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Anschließend teilen wir dir die Entscheidung unaufgefordert mit.
Sofern die zu beantragende Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, ist der jeweilige Rentenversicherungsträger für diese Maßnahme zuständig.
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Stand: 01.01.2025