In einigen Fällen sind ambulante Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit zu erhalten oder Erkrankungen vorzubeugen. In solchen Situationen kann eine Kur sinnvoll sein. Die BKK VDN übernimmt in vielen Fällen die Kosten für den Klinikaufenthalt sowie die damit verbundenen Therapien und Anwendungen.
Verschaffe dir einen Überblick über die verschiedenen Kur- und Rehabilitationsmöglichkeiten.
Ambulante Rehabilitationskur – Deine Unterstützung nach Krankheit oder Operation
Eine ambulante Rehabilitationskur kann dir helfen, nach einer schweren Erkrankung oder Operation wieder zu Kräften zu kommen. Besonders bei chronischen Krankheiten oder nach Eingriffen im Bereich der Orthopädie, Kardiologie oder Neurologie ist diese Form der Rehabilitation sinnvoll. In der Regel dauert sie bis zu drei Wochen.
Während der Reha besuchst du tagsüber für vier bis sechs Stunden eine zugelassene Einrichtung in der Nähe deines Wohnortes. Dort wirst du von erfahrenen Ärzten und Therapeuten betreut, die dir helfen, deine Gesundheit und Mobilität Schritt für Schritt wiederherzustellen. Die ambulante Rehabilitationskur ist eine gute Option, wenn ambulante Behandlungen oder Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht die beste Wahl sind.
Stationäre Rehabilitationskur – Deine umfassende Unterstützung für die Genesung
Bei einer stationären Rehabilitationskur wirst du für die Dauer der Behandlung in eine anerkannte Kur- oder Rehabilitationsklinik aufgenommen. Dort erhältst du alle erforderlichen Therapien, die auf deine Erkrankung oder Gesundheitsstörung abgestimmt sind.
Damit du von der stationären Kur bestmöglich profitieren kannst, solltest du aktiv an den Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen können. Eine stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie ist eine sinnvolle Option, wenn ambulante Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht die beste Lösung sind.
Der Antrag – ambulant oder stationär, Rehabilitation oder Vorsorgemaßnahme
Das Antragsformular auf eine Kur erhältst du bei deinem Arzt und füllst dieses gemeinsam mit ihm aus. Vorab klärt dieser, ob du eine Vorsorgemaßnahme oder eine ambulante oder stationäre Rehabilitationskur benötigst. Dabei entscheidet dein Arzt, welche Therapien und Kuranwendungen ggf. erforderlich sind.
Den ausgefüllten Antrag sendest du bzw. dein Arzt an uns zurück. Lege dem Antrag bitte Facharztbefunde und Krankenhausentlassungsberichte bei. Im Zweifelsfall wird dieser vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft.
Sofern die zu beantragende Maßnahme der Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen soll, ist der jeweilige Rentenversicherungsträger für diese Maßnahme zuständig. Das entsprechende Antragsformular senden wir dir gerne.
Informationen zur Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Stand: 01.01.2025