Um Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden zu unterstützen, zahlen wir die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung.
Voraussetzung dafür ist, dass der Psychotherapeut oder Arzt eine Kassenzulassung hat und die Therapie notwendig ist.
Der Arzt oder Psychotherapeut wählt im gemeinsamen Gespräch die geeignete Therapieform aus. Vor Beginn wird geklärt, ob eine Therapie sinnvoll und die „Patient-Therapeut-Beziehung“ stimmig ist. Anschließend überprüft ein Arzt, ob organische Ursachen für die psychischen Beschwerden verantwortlich sein könnten.
Alle anerkannten Therapieformen (siehe unten) können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Dabei beinhaltet eine Kurzzeittherapie max. 25 Sitzungen. Die Dauer einer Langzeittherapie richtet sich nach dem jeweiligen Therapieverfahren.
Folgende Therapeuten bieten eine qualifizierte Versorgung und dürfen entsprechend mit uns abrechnen.
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- zugelassene psychologische Psychotherapeuten
- psychotherapeutisch tätige Ärzte
Die notwendige Therapie wird vom Therapeuten eingeleitet. Dieser bestimmt auch den Behandlungsumfang sowie die Häufigkeit.
Für beratende Psychotherapiemaßnahmen (z. B. Ehe- oder Lebensberatung) können keine Kosten übernommen werden.
Zugelassene Psychotherapeuten oder Ärzte:
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
- Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
- Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Folgende Therapieformen sind zugelassen:
Verhaltenstherapie
Bei der Verhaltenstherapie wird mehr Gewicht auf die Veränderung der Gegenwart, als auf die Aufarbeitung der Vergangenheit gelegt. So sollen erlernte Verhaltensmuster, die problematische Folgen wie Ängste oder Essstörungen haben können, durch alternative Verhaltensweisen abgelöst werden. Typische Elemente dieser Therapieform sind z. B. Problem- und Bedingungsanalysen.
Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie geht zurück bis in die Kindheit des Patienten (Träume, Unterbewusstsein). In Gesprächen sollen traumatische Erlebnisse und Blockaden herausgearbeitet und gelöst werden. Ziel ist es, die Krankheitssymptome und Beschwerden zu lindern (heilen).
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese Therapieform entspricht der analytischen Psychotherapie, ist jedoch von kürzerer Dauer.
Außervertragliche Psychotherapie
In speziellen Ausnahmefällen können wir die Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie übernehmen. Die Voraussetzungen schildern wir dir gerne im persönlichen Gespräch.
Mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten, den Therapievermittlungsstellen und insbesondere den verpflichtenden Sprechstunden steht ein verbreitertes Angebot der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zur Verfügung. Sofern tatsächlich kein Vertragstherapeut kurzfristig zur Verfügung steht, kann dieses Angebot bis zu einem Therapiebeginn zur Überbrückung genutzt werden.
Für Ärzte und Psychotherapeuten, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ sowie Ausbildungsinstitute besteht die Verpflichtung Sprechstunden anzubieten. Pro Patient sind mindestens 25 Minuten anzusetzen, maximal sechsmal je Krankheitsfall (vier Quartale). Bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehnmal je Krankheitsfall.
Zudem sind Terminservicestellen verpflichtend von den Kassenärztlichen Vereinigungen vorzuhalten. Die Terminservicestellen vermitteln Termine für alle Psychotherapeutischen Sprechstunden (s. o.) innerhalb von vier Wochen. Außerdem sind die Terminservicestellen nach einer Entscheidung des Bundesschiedsamtes auch dazu verpflichtet, Sitzungen zur Einleitung einer dringenden Richtlinientherapie zu vermitteln. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Indikation, die in der Psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wird und mit Dringlichkeitscode auf der individuellen Patienteninformation (PTV11) bestätigt wird.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Akutbehandlung. Diese dient der Besserung vordringlicher psychischer Krisen oder einer Stabilisierung, um danach z. B. eine Psychotherapie antreten zu können. Voraussetzung dafür ist, dass der Psychotherapeut im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Indikation zur Akutbehandlung schriftlich bestätigt hat. In diesem Fall kann auch eine Terminvermittlung durch die Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen erfolgen. Die Akutbehandlung dient allerdings nicht dazu, eine Wartezeit zur Richtlinientherapie zu überbrücken.
Sollte in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Notwendigkeit der Akutbehandlung festgestellt oder eine Akutbehandlung schon durchgeführt werden und es stehen keine Richtlinientherapeuten in einer zumutbaren Entfernung (nächsterreichbarer Psychotherapeut plus 30 Minuten) zur Verfügung, setze dich bitte mit uns in Verbindung.
TEL der Therapieplatzvermittlung: 116117