Rehabilitationssport (Rehasport)
Mit Rehasport soll den Folgen einer (drohenden) körperlichen und/oder psychischen Behinderung entgegengewirkt werden. Dabei wird in der Regel in Gruppen und mit einem qualifizierten Übungsleiter gearbeitet. Unter anderem sollen auf die (drohende) Behinderung ausgerichtete Gymnastik, Bewegungsspiele oder Schwimmen die Flexibilität des Teilnehmers verbessern, um so Ausdauer und Selbstbewusstsein zu stärken. Die gemeinsamen Übungen in der Gruppe sorgen für
- einen Erfahrungsaustausch,
- Selbsthilfe,
- Gruppendynamik.
Rehasport wird ärztlich betreut und überwacht. Bei Bedarf beinhalten die Maßnahmen auch spezielle Übungen für Mädchen und Frauen, deren Selbstbewusstsein durch die (drohende) Behinderung eingeschränkt ist.
Funktionstraining
Bei einem Funktionstraining werden mit Krankengymnastik oder/und Ergotherapie bestimmte Muskeln und Gelenke der erkrankten Körperpartie behandelt. Das Training findet in der Gruppe statt – mit dem Ziel, die körperliche und seelische Gesundheit z. B. nach einem Unfall oder einer Operation wiederherzustellen (zu rehabilitieren). Hierbei wird Folgendes beachtet:
- Selbsthilfe,
- Verbesserung des Wohlbefindens,
- Gesundheitsverantwortung und Motivation sich zu bewegen.
Ein Funktionstraining wird ärztlich begleitet.
Wichtige Information:
Die Kosten im Rahmen des medizinischen Bedarfs übernehmen wir. Dieser wird vom Arzt festgelegt und gegebenenfalls auch erweitert. Die Therapeuten rechnen in der Regel direkt mit uns ab.
Zugelassene Vertragspartner führen Rehasport/Funktionstraining durch. Eine Mitgliedschaft in der Gruppe oder im Verein ist nicht verpflichtend.
Du kannst nur Angebote der Sportvereine kostenfrei wahrnehmen, die mit dem bewilligten Rehasport/Funktionstraining im Zusammenhang stehen.
Wichtige Information:
Der Rehasport bzw. das Funktionstraining muss in dem vom Arzt verordneten Zeitraum durchgeführt werden.
Häufigkeit | Zeitraum (Monate) | |
Rehasport | ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich (50 Einheiten) | 18 |
ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich (120 Einheiten) | 36 | |
Funktions-training | ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich | 12 |
ein-, zwei- oder dreimal wöchentlich | 24 |
Den Antrag auf Rehasport oder Funktionstraining bekommst du ausgefüllt von deinem Arzt.
Bitte leite diesen an uns weiter.
Folgeverordnung
Rehasport und Funktionstraining sind als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen und stellen somit keine Leistung dar, die dauerhaft durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren ist.
Eine Folgeverordnung ist daher an die Grundvoraussetzungen gebunden, dass du noch nicht in der Lage bist, die erlernten Übungen selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn zum Beispiel aus besonderen medizinischen Gründen die Fortführung des Rehabilitationssports unter fachkundiger Anleitung und Überwachung notwendig ist.
Zugelassene Rehabilitations- oder Funktionssportanbieter:
Stand: 01.01.2025