Rehasport und Funktionstraining helfen dir, deine Gesundheit zu stärken und deine Mobilität zu verbessern. Damit du die bestmögliche Unterstützung auf deinem Weg zur Genesung erhältst, übernehmen verschiedene Rehabilitationsträger die Kosten. Neben der BKK VDN können auch die gesetzliche Rentenversicherung – nach einer medizinischen Reha – oder die gesetzliche Unfallversicherung ergänzend zu medizinischen Maßnahmen für dich einspringen. So kannst du aktiv etwas für dein Wohlbefinden tun!
Rehabilitationssport (Rehasport)
Beim Rehasport geht es vor allem darum, deine Beweglichkeit zu verbessern und dich körperlich zu stärken. Dafür gibt es gezielte Übungen – zum Beispiel Gymnastik, Ausdauer- oder Krafttraining, manchmal auch Schwimmen.
Wenn du von einer Behinderung betroffen oder bedroht bist, hilft dir der Rehasport zusätzlich dabei, dein Selbstbewusstsein zu stärken. Dafür werden unter anderem Elemente aus Judo, Karate oder spezielle Entspannungsübungen eingesetzt. Dabei wird in der Regel in Gruppen und mit einem qualifizierten Übungsleiter gearbeitet.
Funktionstraining
Bei einem Funktionstraining werden mit Krankengymnastik oder / und Ergotherapie bestimmte Muskeln und Gelenke der erkrankten Körperpartie behandelt. Das Training findet in der Gruppe statt – mit dem Ziel, die körperliche und seelische Gesundheit z. B. nach einem Unfall oder einer Operation wiederherzustellen (zu rehabilitieren). Hierbei wird Folgendes beachtet:
- Selbsthilfe,
- Verbesserung des Wohlbefindens,
- Gesundheitsverantwortung und Motivation sich zu bewegen.
Ein Funktionstraining wird ärztlich begleitet.
Kosten und Durchführung
Die Kosten im Rahmen des medizinischen Bedarfs übernehmen wir. Dieser wird vom Arzt festgelegt und gegebenenfalls auch erweitert. Die Therapeuten rechnen in der Regel direkt mit uns ab.
Zugelassene Vertragspartner führen Rehasport / Funktionstraining durch. Eine Mitgliedschaft in der Gruppe oder im Verein ist nicht verpflichtend.
Du kannst die Angebote der Sportvereine nur dann kostenfrei nutzen, wenn sie direkt mit deinem genehmigten Rehasport oder Funktionstraining zusammenhängen. Wichtig ist auch: Die Maßnahme muss in dem Zeitraum stattfinden, den dein Arzt verordnet hat.
Den Antrag auf Rehasport oder Funktionstraining bekommst du ausgefüllt von deinem Arzt. Bitte sende diesen dann an uns weiter – wir kümmern uns um die Genehmigung.
Wie oft und wie lange?
Maßnahme | Häufigkeit | Zeitraum (Monate) |
Rehasport | 1 – 3 x pro Woche (50 Einheiten) | bis zu 18 |
1 – 3 x pro Woche (120 Einheiten) | bis zu 36 | |
Funktionstraining | 1 – 3 x pro Woche | bis zu 12 |
1 – 3 x pro Woche | bis zu 24 |
Und danach?
Rehasport und Funktionstraining sollen dir helfen, langfristig eigenständig aktiv zu bleiben. Sie sind also als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht – nicht als dauerhafte Leistung der Krankenkasse.
Eine Folgeverordnung ist nur möglich, wenn du aus medizinischen Gründen weiterhin auf die Anleitung und Unterstützung durch Fachpersonal angewiesen bist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du bestimmte Übungen noch nicht selbständig und sicher durchführen kannst.
Du bist unsicher, ob du eine Folgeverordnung brauchst oder wie es nach Ablauf deiner Maßnahme weitergeht? Dann sprich gerne mit deinem Arzt oder melde dich bei uns – wir beraten dich gerne!
Zugelassene Anbieter
Rehabilitationssport:
Funktionstraining:
Bundeshilfeverband für Osteoporose