Schwangerschaftsabbruch – Kostenübernahme und Unterstützung
Wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, sofern dieser nicht rechtswidrig ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen:
Medizinische Gründe
Ein Schwangerschaftsabbruch ist zulässig, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder sie durch die Schwangerschaft schwerwiegende körperliche oder seelische Schäden erleiden könnte.
Kriminologische Indikation
Ein weiterer zulässiger Grund ist, wenn die Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt entstanden ist (§§ 176 bis 179 StGB). In diesem Fall muss der Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durchgeführt werden.
Rechtswidriger, aber straffreier Schwangerschaftsabbruch
Wenn weder medizinische noch kriminologische Gründe vorliegen, gilt der Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig, bleibt jedoch straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgt. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für die ärztliche Beratung, die Behandlung während der Schwangerschaft und für notwendige medizinische Eingriffe bei Komplikationen, die während oder nach dem Abbruch auftreten könnten. Die Kosten für den eigentlichen Abbruch und die Nachbehandlung im komplikationslosen Fall werden jedoch nicht übernommen.
Kostenübernahme durch das Bundesland
Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) haben Frauen Anspruch auf Kostenübernahme durch das jeweilige Bundesland, wenn es ihnen finanziell nicht möglich ist, die Kosten für den Abbruch zu tragen. In diesem Fall übernehmen wir zunächst die Kosten und das Bundesland erstattet diese später. Vor dem Abbruch muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Antrag Schwangerschaftsabbruch
Einkommensgrenzen für die Kostenübernahme (nach § 19 Abs. 2 SchKG):
Einkommensgrenze | = 1.325,30 Euro |
Zuschlag je Kind | = 313,94 Euro |
Bei Kosten für Unterkunft von mehr als 345,00 Euro | = 387,69 Euro |
Wichtiger Hinweis:
Bitte setze dich vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch unbedingt mit uns in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.
Wir stellen dir eine Kostenübernahmebescheinigung aus, die deinen Namen und eine Fallkennziffer enthält. Mit dieser Bescheinigung und dem Beratungsschein der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kannst du den Arzt aufsuchen, der den Abbruch durchführt. Aus Datenschutzgründen wird bei der Abrechnung nur die Fallkennziffer verwendet.
Stand: 01.01.2025