Versicherungsschutz bei Studium & Job

Studium & geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung

Du bist in der Beschäftigung komplett sozialversicherungsfrei wenn du,

  • regelmäßig eine geringfügige Beschäftigung ausübst, in der du nicht mehr als 538,00 Euro verdienst (sog. Minijob). Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei ohne Bedeutung.
  • eine kurzfristige Beschäftigung aufnimmst, in der du längstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Kalenderjahr tätig bist. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle.


Studium & mehr als nur geringfügige bzw. kurzfristige Beschätigung

Trotzdem versicherungsfrei bist du,

  • wenn du entweder nur in den Semesterferien (ohne zeitliche Begrenzung) und/oder
  • während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest.

 

Überschreitest du die „20-Stunden-Grenze“, zählst du grundsätzlich zum Personenkreis der Arbeitnehmer. Dann führt dein Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung direkt von deinem Lohn/Gehalt ab.

Besonderheit Renten- und Unfallversicherung

Sobald du mehr als geringfügig oder kurzfristig beschäftigt bist, besteht Rentenversicherungspflicht. Dabei ist es völlig ohne Bedeutung, ob du die Tätigkeit während des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit ausübst. Während einer Beschäftigung bist du grundsätzlich unfallversichert.

Stand: 01.11.24