Heilmittel wirken überwiegend von außen auf den Körper. Zu den Heilmitteln gehören z. B. Atem- / Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie, Krankengymnastik und Massagen.
Dein Arzt verschreibt dir das Heilmittel auf einer entsprechenden Verordnung. Damit du diese bei Bedarf noch schneller in Anspruch nehmen kannst, hat deine BKK VDN auf die Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb der Regel verzichtet, d. h., du kannst die von dir benötigten Heilmittel schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Versicherte mit besonders schweren und langfristigen Schädigungen oder Beeinträchtigungen können den Heilmittelbedarf langfristig vom behandelnden Arzt verordnen lassen, sofern die Erkrankung auf der Diagnoseliste (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) steht.
Eine Genehmigung durch uns ist in diesem Fall nicht notwendig. Diese Heilmittel unterliegen nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Vertragsarztes. Steht deine Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste, ist ein formloser Antrag im Zusammenhang mit einer Heilmittelverordnung möglich. Eine Genehmigung ist hier aber eher unwahrscheinlich und wird nur in Einzelfällen erteilt. Das Heilmittel kann aber außerhalb der Regel verordnet werden.
Zuzahlung
Die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10 Prozent des Heilmittels. Zusätzlich fällt je Verordnung noch eine einmalige Gebühr von 10 Euro an. Unter Verordnung ist das „Rezept“ und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel zu verstehen.
Unser Tipp: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Haushaltshilfe (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro). Die Zuzahlung wird von der Krankenkasse einbehalten.
Verwahre die Belege über geleistete Zuzahlungen zur Erstattung.