Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die ein Vertragsarzt verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden können. Für die Kostenübernahme ist neben der Verordnung auch wichtig, dass sie gesetzlich als solche eingestuft sind. Sie sollen dir helfen, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern. Zu den anerkannten Heilmitteln zählen zum Beispiel physiotherapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage, Bäder und Massagen sowie Angebote der Ergo- und Sprachtherapie.

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapie ist eine Behandlung, die dir helfen kann, Schmerzen zu lindern, Beweglichkeit zu verbessern und deinen Körper zu stärken. Wenn dein Arzt dir Physiotherapie verordnet, geschieht das im Rahmen der Heilmittel-Richtlinien. Das bedeutet, dass genau festgelegt ist, welche Art von Therapie für dich geeignet ist und wie viele Behandlungseinheiten du erhältst. So wird sichergestellt, dass du eine gezielte und effektive Unterstützung bekommst, die individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Dein Physiotherapeut begleitet dich dabei, deine Ziele zu erreichen und deine Gesundheit nachhaltig zu fördern.

Es gibt verschiedene Arten der Physiotherapie, die dir je nach deinen Beschwerden helfen können oder auch kombiniert werden:

Massage

Durch gezielte Massagen wird deine Muskulatur entspannt, die Durchblutung gefördert und Verspannungen gelöst.

Bewegungstherapie / Krankengymnastik

Hier werden gezielte Übungen gemacht, um deine Beweglichkeit, Kraft und Koordination zu verbessern. Du lernst, wie du mit aktiven Übungen deinen Körper stärken kannst.

Traktionsbehandlung

Die Traktionsbehandlung ist eine therapeutische Methode, die vor allem zur Linderung von Schmerzen und zur Verbesserung der Beweglichkeit eingesetzt wird. Bei dieser Behandlung wird eine gezielte Zugkraft auf bestimmte Körperregionen, häufig die Wirbelsäule, ausgeübt.

Ziel ist es, die zwischen den Wirbeln liegenden Bandscheiben zu entlasten, die Muskulatur zu entspannen und die Gelenke zu mobilisieren. Dies kann helfen, Druck auf Nerven zu verringern und Schmerzen zu lindern, die durch Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle, Arthrose oder Muskelverspannungen verursacht werden.

Die Traktionsbehandlung kann manuell durch einen Therapeuten oder mithilfe von speziellen Geräten durchgeführt werden. Die Dauer und Intensität wird individuell angepasst, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Elektrotherapie

Bei dieser Behandlung werden sanfte elektrische Impulse genutzt, um Schmerzen zu lindern und deine Heilung zu unterstützen. Diese Impulse fördern die Durchblutung, entspannen die Muskulatur oder regen geschädigte Nerven an. Je nach deinem Beschwerdebild wählt dein Therapeut das passende Verfahren aus.

Bäder

Kohlensäurebäder und Kohlensäuregasbäder wirken durchblutungsfördernd und stoffwechselstimulierend.

Inhalationstherapie

Diese wird ausschließlich als Einzeltherapie durchgeführt. Sie dient der Sekretlockerung und Entzündungshemmung. Sie erfolgt nur, wenn langfristig eine Eigenbehandlung mit zugelassenen Arzneimitteln zur Inhalation nicht möglich ist.

Thermotherapie (Wärme- und Kältetherapie)

Hierbei werden Wärme, wie Moorpackungen, oder Kälte, wie spezielle Kältepackungen, eingesetzt, um Schmerzen zu lindern oder Entzündungen zu hemmen.

Medizinische Fußpflege (Podologie)

Unsere Füße tragen uns durchs Leben und verdienen besondere Pflege. Im Alter, bei Diabetes oder nach einer Operation kannst du oft nicht mehr selbständig für deine Füße sorgen. In solchen Fällen ist die medizinische Fußpflege (Podologie) eine große Hilfe. Auch wenn du unter Nagelpilz oder anderen krankhaften Veränderungen an den Füßen leidest, sind Podologen die richtigen Ansprechpartner für dich. Besonders Diabetiker sollten auf ihre Füße achten, da oft das Schmerzempfinden nachlässt und kleine Verletzungen zu schwer heilenden Wunden führen können. Mit der richtigen Pflege und regelmäßigen Kontrollen kannst du vorbeugen. Die Podologie geht über die normale Fußpflege hinaus. Neben dem Schneiden der Nägel gehören dazu z. B. Nagelkorrekturspangen, Druckentlastungen, Nagelersatz, Maßnahmen gegen Infektionen und Fußgymnastik. Zusätzlich erhältst du Tipps zur sicheren Pflege deiner Füße zuhause.

Logopädie

Logopädie ist ein Fachgebiet, das sich mit der Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen beschäftigt. Logopäden, die in diesem Bereich arbeiten, helfen Menschen jeden Alters, ihre kommunikativen Fähigkeiten zu verbessern. Die BKK VDN unterstützt logopädische Therapien bei Kindern und Erwachsenen.

Bei Kindern wird Logopädie bei Sprachentwicklungsstörungen, Artikulationsproblemen (z. B. Lispeln), Redeflussstörungen (z. B. Stottern), Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit), Fehlbildungen (z. B. Gaumenspalte) oder Hörstörungen eingesetzt.

Erwachsene profitieren von Logopädie bei Störungen wie Aphasie (Sprech- und Sprachverständnisprobleme), Sprechapraxie (Artikulations- und Rhythmusstörungen), Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit), Schluckstörungen oder Dysarthrien (z. B. undeutliche Sprache).

Die Behandlung umfasst Übungen zur Mobilisierung der Gesichts-, Lippen-, Zungen- und Halsmuskulatur, Training von Bewegungsabläufen, Wortschatzerweiterung und Hörverständnis. Für Kinder ist die Therapie bei ärztlicher Verordnung kostenfrei. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro je Verordnung.

Ergotherapie

Krankheiten, Unfälle, Entwicklungsstörungen oder der natürliche Alterungsprozess können dazu führen, dass Menschen in ihrer Fähigkeit, selbständig zu handeln, eingeschränkt sind. Die Ergotherapie hat das Ziel, sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu fördern, um die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern.

Die Ergotherapie umfasst Maßnahmen wie das Training von Bewegungsabläufen, der Motorik, Sinneswahrnehmung, geistigen Aufnahmefähigkeit und sozialen Kompetenzen. Typische Einsatzgebiete sind Orthopädie, Neurologie (z. B. nach einem Schlaganfall), Psychiatrie (z. B. bei Angststörungen), Altersmedizin und die Behandlung von Entwicklungsstörungen bei Kindern.

Ergotherapeuten unterstützen Menschen dabei, alltagsnahe Fähigkeiten wie das eigenständige An- und Ausziehen oder das Essen mit Besteck zu erlernen oder wiederzuerlangen. Zudem können kreative Methoden eingesetzt werden, um die Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Eine wachsende Bedeutung kommt der Ergotherapie auch bei der beruflichen Eingliederung sowie der langfristigen Stärkung beruflicher Fähigkeiten zur Vorbeugung und Rehabilitation zu. Für Kinder ist die Therapie bei ärztlicher Verordnung kostenfrei. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro je Verordnung.

Ambulante Ernährungstherapie

Eine gezielte Ernährungstherapie ist für Menschen mit bestimmten seltenen Erkrankungen ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Bei Mukoviszidose und angeborenen Stoffwechselstörungen kann eine individuell abgestimmte Ernährungsberatung helfen, die Gesundheit zu stabilisieren und die Lebensqualität zu verbessern.

Für wen ist die ambulante Ernährungstherapie geeignet?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine ambulante Ernährungstherapie gemäß der Heilmittel-Richtlinie für Menschen mit:

  • Mukoviszidose
  • Seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen

In diesen Fällen kann eine Ernährungstherapie dazu beitragen, den speziellen Nährstoffbedarf zu decken, Mangelerscheinungen vorzubeugen und die Therapie der Grunderkrankung optimal zu unterstützen.

So funktioniert die Kostenübernahme

Die ambulante Ernährungstherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und kann vom Arzt verordnet werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Therapie durch qualifizierte Ernährungstherapeuten durchgeführt wird.

Dein Weg zur Ernährungstherapie

  1. Ärztliche Verordnung einholen
  2. Passende Ernährungsfachkraft finden
  3. Therapie starten und Unterstützung erhalten

Du hast Fragen zur Kostenübernahme oder zur Auswahl eines geeigneten Therapeuten? Unser Serviceteam berät dich gerne!

Verordnung und Abrechnung

Dein Arzt verschreibt dir das Heilmittel auf einer entsprechenden Verordnung. Damit du diese bei Bedarf noch schneller in Anspruch nehmen kannst, haben wir auf die Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb der Regel verzichtet, d. h., du kannst die von dir benötigten Heilmittel schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen.

Dein Therapeut rechnet direkt mit uns ab. Dir werden die Zuzahlungen direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt.

Langfristiger Heilmittelbedarf – wir unterstützen dich dauerhaft

Du brauchst über einen längeren Zeitraum Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder eine andere Heilmittelbehandlung? Dann kann bei dir ein sogenannter langfristiger Heilmittelbedarf vorliegen. Das bedeutet: Deine Therapie ist medizinisch notwendig und soll dich dauerhaft in deinem Alltag unterstützen – zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen oder nach einem schweren Unfall.

Was bedeutet das für dich?

Wenn dein Arzt einen langfristigen Heilmittelbedarf bei dir feststellt, brauchst du dir über Verordnungsgrenzen keine Gedanken mehr zu machen. Du erhältst dann deine Heilmittelversorgung auf Dauer – ohne dass diese ständig neu genehmigt werden muss. Das spart Zeit, Aufwand und gibt dir Sicherheit für deine laufende Behandlung.

Deine Vorteile auf einen Blick:

• Du bekommst deine Heilmittelbehandlungen dauerhaft und planbar.

• Dein Arzt kann Verordnungen ausstellen, ohne vorher eine Genehmigung bei uns einholen zu müssen.

• Du hast weniger Bürokratie und kannst dich voll auf deine Therapie konzentrieren.

• Du erhältst weiterhin eine hochwertige, medizinisch notwendige Versorgung.


Wer kann langfristigen Heilmittelbedarf bekommen?

Voraussetzung ist, dass bei dir eine schwerwiegende, dauerhaft bestehende Erkrankung vorliegt, bei der die Therapie langfristig notwendig ist. In vielen Fällen gibt es dafür bereits eine sogenannte Diagnoseliste – dein Arzt weiß genau, ob deine Diagnose dazugehört. Auch bei Erkrankungen außerhalb dieser Liste ist eine Versorgung möglich – dann ist jedoch eine Genehmigung durch uns erforderlich.

So gehst du vor:

Sprich mit deinem Arzt oder deiner Ärztin darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf bei dir vorliegt. Wenn ja, kümmert sich die Praxis um alles Weitere. Bei Fragen zur Genehmigung oder zu deiner individuellen Situation sind wir natürlich auch für dich da.

Zuzahlung

Die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 10 Prozent des Heilmittels. Zusätzlich fällt je Verordnung noch eine einmalige Gebühr von 10 Euro an. Unter Verordnung ist das „Rezept“ und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel zu verstehen. 

Unser Tipp:
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Haushaltshilfe (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro). Die Zuzahlung wird von der Krankenkasse einbehalten.

Verwahre die Belege über geleistete Zuzahlungen zur Erstattung.

Stand: 01.01.2025